Psychische Störungen, die zum ersten Eingangsmerkmal des § 20 StGB zugeordnet werden (krankhafte seelische Störung), weisen hinsichtlich der Diagnostik und der forenisch-psychiatrischen Beurteilung insgesamt eine hohe Übereinstimmung zwischen Gutachter*innen aus. Auch bei der Intelligenzminderung helfen zumindest die testpsychologischen Untersuchungen, sofern sie richtig angewendet werden, um die Intelligenzfunktion zu erfassen und zu beurteilen.
Komplizierter wird es bei der Beurteilung des vierten Eingangsmerkmals, welches
bis zum 31.12.2020 als „schwere andere seelische Abartigkeit“ zu beurteilen war und nun seit dem 01.01.2021 endlich als „schwere psychische Störung“ zu klassifizieren ist. Die Anforderungen an eine solche „schwere psychische Störung“ sind hoch, wenn es darum geht, einen forensisch relevanten Einfluss auf die Steuerungsfähigkeit zu beschreiben.
Zu diesem vierten Eingangsmerkmal gehören insbesondere schwere Ausprägungen von Persönlichkeitsstörungen und auch sexuell paraphile Störungen. Das Seminar ist ein Aufbau-Seminar und befasst sich ausschließlich mit der gutachterlichen Beurteilung des vierten Eingangsmerkmals.