Der Workshop richtet sich an all jene Kolleginnen und Kollegen, die kurz vor der Facharztprüfung stehen oder bereits Fachärztinnen oder Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie oder Doppelfachärzte für Neurologie und Psychiatrie/Psychotherapie sind. Wenn Sie nach einer Alternative zur Tätigkeit in der Klinik suchen, wenn Sie eine sehr frei gestaltbare und erfüllende Tätigkeit in unserem Fachgebiet anstreben, dann bietet dieser Workshop eine vertiefte Orientierungsmöglichkeit. In den alljährlichen Symposien „Frischer Facharzt, was nun?“ kamen und kommen von den Zuhörerinnen und Zuhörern die meisten Fragen zu dem Symposiumsvortrag zur vertragsärztlichen Tätigkeit. Diese oft sehr detailreichen Fragen zur Niederlassung und zum Tätigkeitsspektrum in der vertragsärztlichen Praxis werden in diesem Workshop intensiv bearbeitet werden.
Im ersten Teil werden die formalen Voraussetzungen vor der Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit vorgestellt. Die Aufgaben einer Neugründung sowie die verschiedenen Möglichkeiten des Einstiegs in eine bestehende Praxis, auch als möglicher Nachfolger, werden ausführlich vermittelt. Dabei werden sowohl die Möglichkeiten als angestellte Ärztin/angestellter Arzt als auch als Praxisinhaber freiberuflich einzusteigen ausgeführt.
Wenn es denn geschafft ist, man eine Zulassung hat, nun Praxisinhaber, Jobsharer oder Teilhaber einer Gemeinschaftspraxis ist, dann stellt sich die Frage, wie man inhaltlich arbeiten will. Prinzipiell ist eine freie Gestaltung der Arbeitszeit-Anteile in der psychiatrischen (und evtl. der neurologischen) und/oder Richtlinien-Psychotherapie-Tätigkeit möglich, je nach persönlichem Schwerpunkt.
Möglichkeiten der Heimversorgung, des Einsatzes von qualifiziertem Praxispersonal und der Konsiliartätigkeit am Krankenhaus werden vorgestellt.
Ein dritter Teil des Workshops beschäftigt sich mit einem Überblick über Abrechnungsfragen und den Grundsätzen des einheitlichen Bewertungsmaßstabs EBM und der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ.
Zuletzt wird die Tätigkeit als Psychiatrischer Gutachter für die Sozialversicherungsträger, Sozial- Familien- und Betreuungsgerichte, und als Forensischer Gutachter vorgestellt, die neben der vertragsärztlichen Tätigkeit freiberuflich ausgeübt werden kann.