Das aktuell in Deutschland bestehende hochgradig fraktionierte psychiatrisch-psychotherapeutische Hilfesystem setzt eine Vielzahl von Fehlanreizen für die Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Region. Es ist für eine zukunftsfähige Versorgung unverzichtbar, den individuellen Bedarf der von psychischer Erkrankung betroffenen Menschen und deren Angehörigen stärker in den Mittelpunkt zu stellen und die in der Region vorhandenen präventiven, therapeutischen und rehabilitativen Angebote besser miteinander zu vernetzen.
Dabei spielt es eine entscheidende Rolle, dass es gelingt, die Verantwortung für die verschiedenen Aspekte der Versorgung zu definieren, neue Versorgungsformen zu entwickeln und diese sinnvoll miteinander zu verbinden. Im Rahmen der Regionalen Verantwortung spielt die Übernahme von Verantwortung für die menschenrechtlichen Rahmenbedingungen, die Verteilung der verfügbaren Ressourcen, die fachliche Qualität der Versorgung, die Sicherstellung der Teilhabe an der Gesellschaft und für eine zielführende Steuerung eine entscheidende Rolle. In diesem Symposium werden die einzelnen Aspekte dargestellt und ein Konzept aufgezeigt, das zur Weiterentwicklung der Versorgung in der Region beiträgt.
Regionale Verantwortung und innovative Versorgung
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Regionale Verantwortung und innovative Versorgung
Oft wird der Begriff „Pflichtversorgung“ verwendet, wenn Zuständigkeit auch für herausfordernde Aufgaben in der Region als Kernkonzept psychiatrisch-psychotherapeutischen Handelns insbesondere für Menschen etabliert und gelebt werden soll, die unter schweren Verläufen psychischer Erkrankungen leiden. Darunter wird traditionell die einseitige Verpflichtung der Träger stationärer Behandlungsangebote verstanden, Menschen, die in der Region leben und dort behandelt werden möchten, eine solche Behandlung auch anzubieten. Regionale Verantwortung als grundlegende Haltung für die Gestaltung innovativer Versorgungsmodelle nutzt diese Idee umfassender für eine Kultur von Unterstützungsangeboten in der Region, die eine (voll-)stationäre Behandlung als eine von sehr differenzierten und differenzierbaren Möglichkeiten verstehen, Hilfe bei psychischen Störungen zur Verfügung zu stellen. Sie geht in ihrer konzeptionellen Ausrichtung damit auch über die Zuständigkeiten des SGB V hinaus. Neben einer Skizzierung einzelner innovativ konzipierter Behandlungsansätze wie z.B. der stationsäquivalenten Behandlung (StäB), den Netzverbünden der sogenannten SKV-Richtlinie (§ 92 Abs. 6b SGB V) oder Modellprojekten nach § 64 b SGB V wird sich der Vortrag vor allem mit Anreizen zur Vernetzung von Behandlungs- und Unterstützungsangeboten unter dem Grundgedanken der Regionalen Verantwortung befassen und diesen in Bezug zu Basaglias Haltung des „la presa in carico“ (Geddes da Filicaia, 2013) setzen. Innovation wird in diesem Zusammenhang als nutzerorientierte Vernetzung bestehender Ansätze verstanden, die komplexe Angebotsstrukturen auf regionaler Ebne handhabbar zusammenführt für die Menschen, die sich uns anvertrauen und die, die uns anvertraut werden.