Die Tatsache, dass von den Sachverständigen die Frage, ob eine ausreichend konkrete Aussicht auf Behandlungserfolg vorliegt, schon hinreichend sicher beim Erkenntnisverfahren beantwortet werden soll, stellt in der Praxis eine kaum seriös zu bewältigende Herausforderung dar.
Der Eingangsvortrag von Herrn Querengässer betrachtet zunächst die diversen Erfolgskriterien forensischer Suchtbehandlung und gibt dann einen Überblick über die empirischen Befunde der letzten 20 Jahre zu Prädiktoren des Entlassmodus aus einer Behandlung gem. § 64 StGB einerseits und der darauffolgenden Legalbewährung andererseits. Abschließend diskutiert wird nicht nur, wie dies gelingen könnte – etwa in Form einer probatorischen Behandlungsphase oder durch den Einbezug von absehbaren Settingfaktoren – sondern auch, ob es sinnvoll sein könnte, die gesetzlich geforderte Prognose des Behandlungserfolges umzuformulieren oder gar gänzlich aus der Rechtsvorschrift zu streichen.
Im Anschluss wird Frau Berthold über die Ergebnisse aus der Stichtagserhebung berichten. Auf Basis der limitierten Variablen, die den Sachverständigen zum Zeitpunkt des Erkenntnisverfahrens vorliegen, wurde versucht mittels statistischer Datenauswertung die bedeutsamen Prognosefaktoren auf den Behandlungserfolg zu ermitteln. Die Untersuchung erfolgte mittels der in der Stichtagserhebung im Jahr 2019 erhobenen Daten. Die soziodemografischen und delinquenzbezogenen Variablen wurden auf ihren prädiktiven Einfluss auf das Behandlungsergebnis hin untersucht.
Am 23.03.2021 hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs eine aus psychiatrischer Sicht etwas überraschende (wenn auch nachvollziehbare) Tendenz aufgezeigt in der Entscheidung 6 StR 62/21. „Es bestehen bereits erhebliche Zweifel, ob eine solche – letztlich auf eine vage Zufallswahrscheinlichkeit hinauslaufende – Prognose die Voraussetzungen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht noch erfüllen würde.“
Es soll Herr Koller im Anschluss in dem 3. Vortrag Stellung nehmen als Jurist zu der konkreten Aussicht auf einen Behandlungserfolg.
Der 4. Vortag von Frau Gaudernack soll auch das Thema „Erfolgsaussicht bei vollziehbarer Ausreisepflicht und bei Sprachunkundigen“ als Unterpunkt diskutieren. Es soll der Reformbedarf der gesetzlichen Regelung auch bei diesem Unterpunkt diskutiert werden.