Seit 2013 existiert der § 64b SGB V. Die Vorgabe des Abs.1, in jedem Bundesland solle mindestens ein Modellvorhaben durchgeführt werden, ist nicht realisiert. Die darin ebenfalls geforderte Berücksichtigung der Kinder- und Jugendpsychiatrie steht deutlich hinter den Erwartungen zurück. Dennoch sind in einigen Regionen populationsorientierte Globalbudgets (sog. Regionalbudgets) schon seit vielen Jahren Versorgungsrealität. Dies betrifft besonders Schleswig-Holstein, weil die dortigen Vorläuferprojekte bereits beginnend im Jahr 2003 ihre Arbeit aufnahmen. Zwar wurde im Gesetzestext des § 64b SGB V die maximale Vertragslaufzeit inzwischen auf 15 Jahre verlängert, dennoch ist die Frage, was am Ende einer limitierten Laufzeit geschieht, weiterhin unbeantwortet. Dies betrifft auch die Frage welche konkreten Verlängerungszeiträume für einzelne Projekte verhandelt werden, da es sich bei dem maximalen Zeitraum nicht um eine automatische Verlängerung bestehender Verträge handelt.
Mehr als deutlich ist inzwischen der regionale Bezug der Modellprojekte zu einem Kernelement der Weiterentwicklung der Versorgung in den betreffenden Regionen geworden. Dies steht der Entwicklung unseres Gesundheitssystems mit Anreizen hin zu zentralisierten größeren Systemen eher entgegen. Ein „Ausrollen“ eines der laufenden Modellprojekte auf das Bundesgebiet ist daher weder zweckmäßig noch zielführend. Ebenso gewinnt gerade in Schleswig-Holstein der Begriff „Modellprojekt“ eine gewisse Absurdität, wenn durch diese Projekte inzwischen bis zu 18 Jahre erfolgreich die psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung mit den Mitteln des Krankenhauses organisiert wird.
Gemeinsam mit Akteur*innen von klinischer Seite, wie von Seiten der Vertragsparteien wird im Symposium der aktuelle Stand der Modellprojekte erläutert und diskutiert. Dabei geht es insbesondere um das Procedere und die Umsetzung von bereits verhandelten Vertragsverlängerungen und die daraus ableitbaren Entwicklungen in anderen Regionen.
zugeschaltet: Die aktuelle „Landschaft“ der Modellprojekte
Bettina Wilms, Querfurt (Germany)
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Bettina Wilms, Querfurt (Germany)
Seit 2013 existiert der § 64b SGB V. Die Entwicklungen in den Bundesländern waren hierzu sehr unterschiedlich. Dies betrifft auch die Umsetzung in den jeweiligen Projekten. Zum Auftakt des Symposiums wird im Vortrag der aktuellen Stand der Modellprojekte dargestellt. Hierbei wird insbesondere auf erfolgte und anstehende Vertragsverlängerungen eingegangen und in den vergangenen 2 Jahren neu hinzugekommene Projekte. Weiterhin bleibt die gesetzliche Vorgabe, dass in jedem Bundesland mindestens ein Modellprojekt realisiert werden soll, unerfüllt. Besonders problematisch ist der ebenfalls geforderte Einbezug der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu bewerten, der nur in geringem Maße erfolgte. Auffallend ist die Diversifizierung der beteiligten Kostenträger insbesondere in den Verträgen, die seit 2016 zustande gekommen sind. Vergleichsweise rückläufig erscheinen seit dem Verträge, in den es gelang, ein populationsorientiertes Budget mit allen Kostenträgern zu verhandeln.
abgesagt: Die Fortführung der Regionalbudgets in Schleswig-Holstein: Verhandlungen und Umsetzung in den Kliniken
zugeschaltet: Zwei Jahrzehnte psychiatrische Regionalbudgets in Schleswig-Holstein: Modellvorhaben auf ewig oder reif für die Regelversorgung?
Patrick Reimund, Kiel (Germany)
zugeschaltet: Modelle nach § 64 b SGB V – Weltverbesserer oder alter Wein in neuen Schläuchen?
Göran Lehmann, Hamburg (Germany)
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Göran Lehmann, Hamburg (Germany)
Die meisten Modellvorhaben nach § 64 b SGB V haben Ihre Überlegenheit gegenüber der Regelversorgung bewiesen. Es ist nun an der Zeit, die Erfahrungen aus den Modellen in die Regelversorgung zu übertragen. Die bisher vorhandenen finanziellen Fehlanreize müssen zu Gunsten einer patientenzentrierten Versorgung unter Zugrundelegung des individuellen Behandlungsbedarfes der Patienten geändert werden.
Für die stationären und ambulanten Leistungen des KH ist ein Gesamtbudget zu vereinbaren. Innerhalb dieses Budgets hat das Krankenhaus auf der Basis der Indikationsstellung die Möglichkeit, das Behandlungssetting frei zu wählen und Übergänge flexibel zu gestalten. Das Gesamtbudget ist mit einer Versorgungsverpflichtung für eine Region verbunden, das Krankenhaus ist integraler Bestandteil des gesamten psychiatrischen Versorgungssystems.
Das Gesamtbudgets muss mit einem dezidierten Behandlungskonzept unterlegt werden, in dem der Patientenbezug maßgeblich ist, dabei ist insbesondere das Schnittstellenmanagement in den Fokus zu nehmen.
Voraussetzung für eine flexible sektorenübergreifende Leistungserbringung ist die Überarbeitung und Harmonisierung der Leistungskataloge, ergänzt um die Abbildung der Symptombelastung als zusätzlicher Indikator für den Ressourcenverbrauch und für die Qualitätssicherung.
Die PPP RL muss um ambulante Behandlungssettings zu erweitert werden, die Personalvorhaltung muss sich stärker an der Symptombelastung orientieren, der Nachweis muss entbürokratisiert und digitalisiert werden.
Einheitliche Leistungskataloge für alles Behandlungssettings in Verbindung mit einer sachgerechten Personalvorhaltung sind Voraussetzung für eine leistungsgerechte Finanzierung.
Der Transformationsprozess muss kontinuierlich wissenschaftlich begleitet werden, auf dieser Basis muss die Weiterentwicklung, auch im Hinblick auf die Einbindung weiterer Sektoren, voran getrieben werden.