Regelungen für den psychiatrisch-psychosozialen Versorgungsbereich werden von einer Vielzahl an gesundheitspolitischen Akteuren und Institutionen erlassen. Der prominenteste Akteur, der in diesem Bereich tätig ist, ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Beratungsverfahren im G-BA betreffen beispielsweise Mindestanforderungen an Personalvorgaben im Bereich Psychiatrie und Psychosomatik, Disease Management Programme (DMP), bspw. bei unipolarer Depression oder die Reform der Psychotherapie-Richtlinie. Jenseits des G-BA gibt es auch andere gesund-heitspolitische Institutionen, die bspw. während Qualitätssicherungsverfahren Patientenvertre-ter*innen beteiligen, um die Sicht von Betroffenen in die Ausgestaltung ihrer Beschlüsse und Emp-fehlungen einzubeziehen. Dieses Symposium möchte Patientenvertreter*innen zusammenbrin-gen und Gelegenheit zum Austausch von Erfahrungen in unterschiedlichen Gremien und Organisa-tionen im Bereich der psychosozialen Versorgung geben. Dabei werden u.a. die folgenden Fragen thematisiert: Welche Rahmenbedingungen prägen die derzeitige Patientenbeteiligung? Welche konkreten Beteiligungsformate (Verfahren und Methoden der Beteiligung) gibt es bzw. wären darüber hinaus denkbar? Sind gegenwärtige Mitbestimmungsmöglichkeiten ausreichend? Welchen Herausforderungen ist die Patientenbeteiligung ausgesetzt? Welche Schwierigkeiten treten auf und was sind günstige Bedingungen in einer Institution? Welchen Nutzen haben gesundheitspoliti-sche Institutionen von der Beteiligung von Patientenvertreter*innen? Was lässt sich an der Umset-zung der Patientenbeteiligung noch verbessern?
abgesagt: Die Regulierung psychiatrisch-psychosozialer Versorgungsangebote und Möglichkeiten der Mitbestimmung durch Patientenvertreter*innen
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In diesem Vortrag soll ein Überblick über verschiedene gesundheitspolitische Akteure gegeben werden, die in Deutschland auf der Bundes- und Landesebene an der Regulierung psychiatrischer und psychosozialer Versorgungsangebote beteiligt sind. Dabei wird der Fokus auf die in den Gremien und Institutionen jeweils bestehenden Möglichkeiten der Mitwirkung von Patientenvertreter*innen gelegt. Vorgestellt werden Institutionen, die gesetzlich zur Patientenbeteiligung verpflichtet sind (hierzu zählen u.a. der Gemeinsame Bundesausschuss, der GKV-Spitzenverband, das IQWiG und IQTiG sowie verschiedene Gremien auf der Landesebene, wie z.B. Zulassungsausschüsse für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen), Organisationen, die die Erstellungsprozesse von Behandlungsleitlinien koordinieren (Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) und weitere Akteure der Bundesebene, die Patientenvertreter*innen beteiligen (z.B. Robert-Koch-Institut). Behandelt werden u.a. die Fragen: Wer wird eigentlich beteiligt? (Die Definition der beteiligten Personengruppen unterscheidet sich mitunter.) Wie werden die beteiligten Personengruppen gewonnen? Was sind die Rechtsnormen oder Legitimationsquellen, die den Beteiligungsprozessen zugrunde liegen? Was sind die Inhalte und Ziele? Welche Aufgaben bzw. Rollen nehmen Patientenvertreter*innen ein? Methodik: Die Präsentation basiert auf einer rechtlichen Analyse und Dokumentenanalyse und stellt Zwischenergebnisse eines Projekts an der Medizinischen Hochschule Brandenburg vor, in welchem Beteiligungsformate gesundheitspolitischer Institutionen systematisch evaluiert werden.
abgesagt: Die Patientenvertretung im Unterausschuss Psychotherapie im G-BA
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In diesem Beitrag soll einerseits die Tätigkeit als Patientenvertreter im Unterausschuss Psychotherapie aus der Perspektive eines Betroffenen dargestellt werden, andererseits die Aufgaben des UA PT und dessen Bedeutung für die Versorgung. Im Unterausschuss Psychotherapie wurde in den vergangenen Jahren in der AG Systemische Therapie für Erwachsenen eine neues viertes Therapieverfahren beraten und letztlich durch den Beschluss im Plenum eine mittelfristig bedeutende Veränderung erreicht. Andere Themen, die von Patientenvertretern für wichtig befunden werden, wurden zuständigkeitshalber nur kurz thematisiert, weil diese nicht primär im UA PT beraten werden (z.B. Digitale Gesundheitsanwendungen - DiGA).
Es geht auch um die subjektive Herausforderung und die Schwierigkeiten der Beteiligung für einen Erfahrungsexperten, der als Vorstandsmitglied zweier Behindertenverbände, aber ohne wissenschaftlichen Background in dem Gremium aktiv ist.
abgesagt: Hauptsache, wir sind überhaupt dabei? Hürden, Chancen und Grenzen für Patientenbeteiligung an wissenschaftlichen Leitlinien
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AWMF-Leitlinien sollen auf Basis einer systematischen Sichtung und Bewertung von Evidenz die Entscheidungsfindung von Behandlern und Patienten unterstützen und zu einer angemessenen Versorgung bei Gesundheitsproblemen beitragen. Der Einbezug von Patientenvertretern wird von der AWMF bei S2k- und S3-Leitlinien als Qualitätskriterium betrachtet. Im Vortrag stellen zwei Patientenvertreterinnen ihre Erfahrungen vor.
Die Mitarbeit von Patientenvertretern bei der Leitlinien-Erstellung ist ein Prozess, in dem Fachleute und Betroffene voneinander lernen können und von dem die Qualität der Leitlinie profitiert, da für die Patienten relevante Fragestellungen eingebracht werden können und durch direkten Einbezug der Betroffenensicht die Praxistauglichkeit der Empfehlungen verbessert werden kann. Im Gegensatz zu anderen Gremien können Patienten- und Angehörigenvertreter in AWMF-Leitlinien ein Stimmrecht erhalten und sich auch als Mitglieder der Steuergruppe direkt an allen Schritten (Generierung von Schlüsselfragen, Recherche/Bewertung von Literatur, Schreiben von Texten) beteiligen.
Den Beteiligungschancen stehen jedoch auch Herausforderungen gegenüber, beginnend bei der Auswahl der beteiligten Patientenvertreter, über strukturelle Benachteiligung bis hin zu mangelnder Barrierefreiheit. Das hohe Niveau der Arbeiten erfordert ein fundiertes Wissenschafts- und Methodenverständnis, sehr gute Englisch- und Statistik-Kenntnisse sowie Kommunikationsfähigkeiten. Die Vermittlung der vorgegebenen Arbeitsweise und des engen Spielraums der Einflussnahme kann innerhalb der Patienten-Community schwierig sein.
Es stellt sich auch die Frage, inwieweit die streng wissenschaftliche Ausrichtung einer Leitlinie den Einbezug von Erfahrungswissen zulassen kann und wie Patientenvertreter trotz der zahlenmäßigen Übermacht der Stimmen der Fachgesellschaften und Berufsorganisationen dafür Sorge tragen können, dass sich für Patienten relevante Evidenz in den Empfehlungen der Leitlinie widerspiegelt.