Psychische Erkrankungen zählen zu den häufigsten Erkrankungen in Deutschland und verursachen mit 17 Prozent nach den Muskel- und Skelett-Erkrankungen die meisten Arbeitsunfähigkeitstage. Die durchschnittliche Arbeitsunfähigkeitsdauer beträgt 35 Tage.
„Arbeitsunfähigkeit“ kann den Patienten vor Überlastung und weiterer gesundheitlicher Schädigung schützen, andererseits ist Arbeit und Beschäftigung ein hohes Gut, wirkt sinnstiftend und identitätsstärkend, fördert die soziale Einbindung und ist daher im Interesse („nicht nur“ des Patienten). „Krankschreibung“, die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit nach ärztlicher Untersuchung, ist bei akuten psychischen Störungen nicht selten unerlässlich. Patienten mit z. B. akuten wahnhaften Symptomen oder schweren Antriebsstörungen wie bei einer Depression sind beruflichen Anforderungen durch die mit ihrer Erkrankung hervorgerufenen Funktionsstörungen nicht gewachsen. Gleichzeitig führt aber die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit, insbesondere bei längerer Dauer, häufig zu einer Gefährdung des Arbeitsplatzes. Auch wenn nicht allen Patienten unmittelbar die möglichen Folgen längerer Arbeitsunfähigkeit bewusst sind, muss der Wiedereingliederung in das Berufsleben hohe Priorität eingeräumt werden.
Das Symposium soll krankheitsbedingte Funktions-und Fähigkeitsstörungen darlegen. Er setzt sich mit einer möglichen vorübergehenden oder andauernden Arbeitsunfähigkeit auseinander. Die damit oft einhergehende Blockierung therapeutischer Interventionen wird näher beleuchtet. Faktoren über eine stabilisierende und auch schützende Funktion der Arbeit werden aufgezeigt. Diese Überlegungen sollen dem Hausarzt in seiner Weichenstellung eine Hilfe für das weitere Vorgehen geben.