Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sollen laut BfArM Patient*innen bei der Erkennung und Behandlung von Krankheiten unterstützen. Es sind digitale Medizinprodukte der sogenannten niedrigen Risikoklasse I oder IIa, die der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten dienen.
Herr Dr. Kaltheuner wird darlegen, wie DiGAs rezeptiert werden können und stellt auch die Möglichkeit dar, dass der/die Patient*in diese direkt von der Krankenkasse beantragt.
Herr Ickrath diskutiert den Prozess, wie DiGAs in die Verordnungsfähigkeit inkl. des sogenannten "Fast Track-Verfahren" kommen können. Das Digitale Versorgungsgesetz von 2020 hat das Ziel, digitale Innovationen schneller in die Versorgung zu bringen als dies für z.B. Arzneimittel mit den aufwendigen und jahrelangen Zulassungsprozessen möglich ist. Daher kommt der Begriff „Fast Track-Verfahren“ für DiGA.
Herr Prof. Schwarz stellt Zertifizierungskriterien von DiGAs seitens der DDG dar. Da die DiGA bei Aufnahme in die allgemeine Erstattungsfähigkeit vom Arzt/der Ärztin verschrieben werden kann, bedeutet die Verschreibung eine medizinische Empfehlung seitens des Arztes/der Ärztin mit der damit verbundenen Verantwortlichkeit. Daher beurteilt die DDG u.a. bei der klinisch-wissenschaftlichen Bewertung zum einen die praktische Relevanz für die Versorgung der Patient*innen, die Integration in den Behandlungspfad und die wissenschaftlich publizierte Evidenz.
Herr Prof. Debatin gilt als ein Vorreiter der Digitalen Transformation und Leiter des Health Innovation Hub des BMG. Hier wird vor allem nach neuen Ideen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung gesucht und keiner kann wie er die Frage Quo Vadis besser beantworten.
Das Symposium wird Ihnen ein aktuellen Einblick in den Stand der DiGAs geben.
(Kommission Digitalisierung der DDG)