11:00 Uhr
Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie in Deutschland - was kommt auf den ÖGD zu?
U. Rädel (Magdeburg, DE)
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U. Rädel (Magdeburg, DE)
Die „Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ beschreibt die Anforderungen an die Trinkwasserqualität und ersetzt die bisherige Richtlinie 98/83/EG. Die Neufassung berücksichtigt die Ergebnisse der Right2Water-Initiative sowie die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse.
Bis spätestens 13.01.2023 muss nun die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten erfolgen. In Deutschland wurde bereits im Vorfeld ein intensiver Meinungs- und Erfahrungsaustausch auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene mit verschiedenen Fachkreisen begonnen.
Mit der neuen Richtlinie wird ein Risikomanagement für das gesamte Versorgungssystem als wesentliches Element in der Trinkwasserüberwachung eingeführt. Durch die umfassende Betrachtung des Versorgungssystems vom Einzugsgebiet über die Aufbereitung und Desinfektion sowie Speicherung bis zur Trinkwasser-Installation und Bewertung möglicher Gefährdungen sollen Gefahrenpotentiale frühzeitig erkannt und durch präventive Maßnahmen weitgehend ausgeschlossen werden. Das hierfür erforderliche Wissen muss durch Schulungen vermittelt und trainiert werden. Eine besondere Herausforderung stellen dabei die Landkreis-übergreifenden Wasserversorgungsgebiete dar.
Weitere Änderungen beziehen sich insbesondere
• auf Regelungen, um den Zugang zu Trinkwasser für alle Menschen sicherzustellen,
• auf den Einsatz von Materialien und Werkstoffen im Kontakt mit Trinkwasser,
• auf umfassende Informations- und Berichtspflichten und
• auf den Umfang der zu überwachenden Parameter.
Der Beitrag stellt die wesentlichen Änderungen und Entwicklungen in der Überwachungsstrategie der Trinkwasserhygiene vor und skizziert den Stand der nationalen Umsetzung. Dabei wird besonders auf die Aufgaben der Gesundheitsämter Bezug genommen.
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