Autor:innen:
R. Zöllner (Frankfurt, DE)
A. Walczok (Frankfurt, DE)
U. Götsch (Frankfurt, DE)
P. Tinnemann (Frankfurt, DE)
Einleitung: Die Corona-Pandemie stellt den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) vor enorme Herausforderungen. Bereits einige Wochen vor der Einstufung als epidemische Lage von nationaler Tragweite hat das neuartige Coronavirus das Handeln im ÖGD dominiert. Schnell war für den ÖGD und im Besonderen für die Gesundheitsämter eine andauernde Überlastungssituation angezeigt. Die Verfügbarkeit von Informationen und die Steuerbarkeit von Entscheidungen bestimmen wesentlich die Handlungsfähigkeit der lokalen Gesundheitsbehörden. Hier wird betrachtet, welche Bereiche die Belastung verursachen, wie sich das Ausmaß der Belastung messen lässt und welche Regulationsmechanismen es für eine Entlastung gibt.
Methode: Ermittlung von belastungsrelevanten Bereichen durch Klassifikation von Merkmalen. Einstufung der Bereiche nach ihrem Grad der Handlungssteuerung und Einfluss auf den Personaleinsatz in den Gesundheitsämtern.
Ergebnisse: Es lässt sich eine Einteilung in fünf Bereiche (1) Robert Koch-Institut und Ständige Impfkommission (Empfehlungen mit bindenden Charakter), (2) Bundes- und Landespolitik, (3) Kommunalpolitik, (4) Standort und Ausstattung des Gesundheitsamts, (5) Infektionsgeschehen (Fallzahlen / Ausbrüche) und zusätzlich – hier mit (6) aufgeführt - die Öffentlichkeit (Medien, Presse, Bevölkerung) vornehmen. Diese Bereiche haben zeitgleich oder zeitversetzt und in unterschiedlichem Umfang Einfluss auf die Gesundheitsämter genommen. In der umgekehrten Richtung erscheinen für die Gesundheitsämter als nicht steuerbar (1), (2) und (5). Bedingt steuerbar scheinen (3) und (6). Weitgehend steuerbar die (4).
Diskussion / Fazit: Die komplexe Lage erfordert große Flexibilität in den Gesundheitsämtern. Während der Regelbetrieb weitgehend erhalten bleiben soll, erfordert die schnelle Umsetzung der Gesetzgebung in Verordnungen höherqualifiziertes Personal, während die Fallbearbeitung Sacharbeiter:innen kurzfristig in großer Zahl bindet. Das quantitative Nachsteuern von personellen Ressourcen – soweit am Arbeitsmarkt verfügbar - kann dabei nur begrenzt die Belastung reduzieren. Der Umfang des Regelbetriebs (d.h. das Ausüben originärer Funktionen) signalisiert die Auslastung der Gesundheitsämter. Eine Verbesserung der Handlungssteuerung, z.B. durch die Rückmeldung und Berücksichtigung in den übergeordneten Bereichen, kann zur Entlastung führen ohne größeren Personaleinsatz zu erfordern.