09:00 Uhr
Entfällt - Die Hygienebelehrung im Licht der digitalen Transformation
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Gesundheitsämter sind zur Durchführung von Hygienebelehrungen gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz verpflichtet. Seit März 2020 können diese Schulungen infolge der hohen coronabedingten Arbeitsbelastung sowie der seitdem einzuhaltenden restriktiven Hygienemaßnahmen nur noch stark eingeschränkt vorgenommen werden.
Im Gesundheitsamt des Rhein–Kreises Neuss führte das über weite Strecken gebotene zwangsläufige Aus für Präsenzveranstaltungen zu einer Beschleunigung einer seit Jahren in der Pipeline befindlichen digitalen Umsetzung der Hygienebelehrungen. Neben einer medienkonformen Aufbereitung der fachlichen Inhalte aktualisierte man in technischer Hinsicht durch Einbindung des kreiseigenen Technologiezentrums Glehn ein bereits ausgearbeitetes Konzept einer Hygienebelehrung als Web-Applikation und ging damit im Mai 2020 an den Start.
Das digitale (Internet-)Pendant zum klassischen Gesundheitszeugnis für den Lebensmittelsektor sieht datenschutzkonform folgende Schritte vor:
• elektronische Reservierung eines neuen Termins
• Bezahlung über die gängigen im Web verfügbaren Zahlungsmodalitäten
• Anruf des Klienten zum gewählten Termin und Authentifizierung durch visuellen Abgleich
• Präsentation des Schulungsfilms des Gesundheitsamtes in einer von 18 frei wählbaren Sprachen
• Überlassung eines Merkblattes – in ebenfalls der jeweiligen Landessprache
• Absolvierung von fünf Verständnisfragen
• Ausdruck der notwendigen Bescheinigung vor Ort
Das Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss führte vor der Coronaphase etwa 7000 Belehrungen im Jahr mit entsprechender physischer Präsenz der Teilnehmer durch. Nach Aussetzung dieser Veranstaltungen konnte durch das o. a. Verfahren dennoch ein kontinuierliches Schulungsangebot gewährleistet werden. Die Vorteile der digitalen Lösung wie Personalressourcenschonung, Coronakonformität und Mehrsprachigkeit der Medien haben inzwischen weitere Gesundheitsämter veranlasst, das entwickelte System ebenfalls zu nutzen.
Es ist unschwer vorauszusagen, dass die Internet-Belehrung nach Abflauen der Corona-Phase fester Bestandteil der digitalen Leistungsangebote der Gesundheitsämter wird, zumal das eGovernment-Gesetz bereits seit dem 1. August 2013 Erleichterungen bei elektronischen Verwaltungsverfahren fordert.
09:01 Uhr
Pilotierung einer bundeseinheitlichen elektronischen Todesbescheinigung (eTB)
J. Milanovic (Bonn, DE)
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Autor:innen:
B. Anders (Bonn, DE)
J. Milanovic (Bonn, DE)
K. Ferling (Bonn, DE)
N. Gruba (Bonn, DE)
O. Eckert (Bonn, DE)
U. Vogel (Bonn, DE)
S. Weber (Bonn, DE)
Die amtliche Todesursachenstatistik liefert wichtige Auskünfte über den Gesundheitszustand und das Sterblichkeitsverhalten unserer Bevölkerung. Insbesondere in Zeiten wie der aktuellen Covid-19-Pandemie ist es umso wichtiger, zeitnah verlässliche und präzise Daten zu den Todesursachen zu erheben. Grundlage der Todesursachenstatistik bilden die medizinischen Angaben auf der Todesbescheinigung.
Gemeinsam mit dem Statistischen Bundesamt (DESTATIS) führt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein Projekt zur „Pilotierung einer bundeseinheitlichen elektronischen Todesbescheinigung (eTB)“ durch. Ziel dieses Projektes ist es, die Erstellung und Weiterleitung von Todesbescheinigungen zu vereinheitlichen und zu digitalisieren, um die Aktualität und Qualität der amtlichen Todesursachenstatistik zu verbessern.
Während einer Testphase, die ab Sommer 2022 in mehreren Pilotregionen starten soll, werden leichenschauende Ärzte mithilfe einer neu entwickelten mobilen Applikation (eTB-APP) die bisher papiergebundene Todesbescheinigung elektronisch erfassen und an nachbearbeitende Behörden (Standes- und Gesundheitsämter) digital versenden. Das Erfassungsformular beinhaltet den bundeseinheitlichen Datensatz, der ergänzt wird um wenige landesspezifische Datenfelder. Dadurch soll es für Ärzte unabhängig vom Bundesland intuitiv und einfach bedienbar sein.
Die Applikation unterstützt den leichenschauenden Arzt die Todesbescheinigung korrekt auszufüllen. Dies geschieht u.a. mittels einer kontextsensitiven Menüführung sowie Informations- und Hilfsfelder. Eine umfassendere Nutzung der Informationen, insbesondere durch Lesbarkeits-, Standardisierungs- und Plausibilitätsprüfungen sowie eine einheitliche, weitgehend automatisierte Kodierung der Todesursachen werden dazu beitragen, die Qualität und Aktualität der Daten zu erhöhen.
Die Arbeiten zum vorliegenden Projekt und insbesondere die Corona-Pandemie bestätigen die Erwartung, dass eine lückenlose elektronische Meldekette ohne Medienbrüche zwischen allen relevanten Akteuren und eine Vereinfachung der Arbeitsprozesse bei Standesamt, Gesundheitsamt und Statistischem Landesamt die Verarbeitung der Todesbescheinigung deutlich beschleunigen wird. Die Unterstützung etablierter Schnittstellenstandards für den Datentransfer in der öffentlichen Verwaltung und zu IT-Systemen im Gesundheitswesen wird eine wichtige Rolle spielen, auch im Hinblick auf die mögliche zukünftige Anbindung an andere IT-Anwendungen.
09:26 Uhr
Attraktivität des Öffentlichen Gesundheitsdienstes als künftiger Arbeitgeber - Ergebnisse zweier nationaler Querschnittbefragungen zu den Perspektiven Studierender
L. Arnold (Düsseldorf, DE)
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Autor:innen:
A. Arbeitsgruppe Studisurvey - NÖG (München, DE)
L. Arnold (Düsseldorf, DE)
Hintergrund: Trotz der erhöhten Aufmerksamkeit auf den ÖGD durch dessen Rolle in der Pandemiebewältigung stellt die Nachwuchsgewinnung weiterhin eine kritische Herausforderung dar, welche sich in den nächsten Jahren durch den Generationenwechsel weiter verschärfen wird. Als potentielle Ursachen wurden unter anderem eine fehlende curriculare Verankerung ÖGD-relevanter Themen im Studium, Diskrepanzen im Lohnniveau, oder auch ein negativ besetztes Image des ÖGDs als Arbeitgeber diskutiert. Empirische Grundlagen hierzu sind jedoch rar.
Ziel: Noch vor Beginn der COVID-19-Pandemie wurden im Rahmen einer Online-Befragung Wünsche und Erwartungen angehender MedizinerInnen und GesundheitswissenschaftlerInnen an ihre zukünftige Arbeit und ihre Arbeitgeber erfasst. Zudem wurden diverse Faktoren exploriert, die der Wahrnehmung des ÖGD als Arbeitgeber im Weg stehen könnten. Ziel einer erneuten Befragung im im Sommer 2021 war es Veränderungen infolge der während der Corona-Krise erlangten Aufmerksamkeit des ÖGDs angemessen berücksichtigen zu können.
Methodik: Es wurden zwei Online-Querschnittsbefragungen (Anfang 2020 und Sommer 2021) unter Studierenden ÖGD-relevanter-Studienfächer durchgeführt. In der ersten Befragung Anfang 2020 wurden Wünsche und Erwartungen in Bezug auf Arbeitsplatz und zukünftige Arbeitgeber erfasst. Die zweite Befragung im Sommer 2021 konzentrierte sich auf die Wahrnehmung des ÖGDs als potentieller Arbeitgeber und etwaig notwendige Reformen aus Nachwuchsperspektive. Teilnahmeberechtigt waren Studierende aller ÖGD-relevanten und akkreditierten Studienfächer an staatlichen bzw. staatlich anerkannten deutschen Hochschulen. Die Dissemination der Umfrage erfolgte über direktes Anschreiben der Studiengangssekretariate, sowie über verschiedene nationale Netzwerke und Organisationen im Bereich Public Health (z.B. bvmd, NÖG).
Ergebnisse: Auf dem Kongress werden die Ergebnisse beider Befragungswellen vorgestellt und diskutiert.
Disclaimer: Die Umfrage 2019 wurde im Rahmen eines Kooperationsprojektes zwischen der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen (AÖGW), dem Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) und dem Nachwuchsnetzwerk Öffentliche Gesundheit (NÖG) durchgeführt.