Zwar tritt das haftungsrechtliche Risiko der Ärzteschaft in der Begutachtung deutlich hinter den kurativen Bereich zurück, gleichwohl sollte es nicht völlig aus dem Blick geraten. Der Vortrag skizziert die rechtlichen Regelungen zur Haftung innerhalb wie außerhalb gerichtlicher Verfahren und gibt Empfehlungen für den insoweit erforderlichen Versicherungsschutz.
Psychische Funktionsstörungen aufgrund symptomatischer zerebraler, sogenannter organischer, Erkrankungen, können offensichtlich sein oder auch nur in subtiler Ausprägung auftreten. Selbst dann beeinflussen sie das Krankheitsgeschehen und den Verlauf oft in erheblicher Weise ungünstig.
Entscheidend ist beim Gutachter / der Gutachterin, auf die individuelle Wahrnehmung des Probanden/ der Probandin zu achten, um die Bewertung im Gutachten nicht zu verzerren. Hier unterscheiden wir die unvoreingenommene Wahrnehmung von der hypothesengeleiteten, deduktiven Wahrnehmung.
Nach aktueller Datenlage leiden etwa 10-20 % der Patienten mit einer COVID-19 Infektion an mindestens einem COVID assoziierten Langzeitsymptom. Bislang ist eine verlässliche Prognose zum Krankheitsverlauf kaum möglich: sowohl schwer Erkrankte mit lang anhaltenden leichten Symptomen als auch leichte Betroffene mit einer im Verlauf stärker ausgeprägte Symptomatik sind zu finden. Das Spektrum neuropsychiatrischer Post COVID Symptome ist sehr groß, COVID-19 ist eine Multiorgan Krankheit.
08:30 Uhr
Begutachtung bei hirnorganischen Psychosyndromen und Demenz
H. Hansen (Neumünster, DE)
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Autor:in:
H. Hansen (Neumünster, DE)
Begutachtung bei hirnorganischen Psychosyndromen und Demenz, HC Hansen , Neumünster
Workshopbeitrag auf dem DGPPN 2022
Psychische Funktionsstörungen aufgrund symptomatischer zerebraler, sogenannter organischer, Erkrankungen, können nicht nur offensichtlich sein sondern auch in subtiler Ausprägung auftreten. In beiden Fällen wird der Krankheitsverlauf zerebraler Erkrankungen oft erheblich ungünstig beeinflusst. Auch wenn der Zusammenhang dieser Störungen mit einer Schädigung des ZNS auf der Hand liegt, spielen psychosoziale Faktoren manchmal die wesentliche Rolle im postakuten und chronischen Verlauf. Wenn bleibende Beeinträchtigungen das Leben bestimmen, rücken Fragen der Krankheitsverarbeitung oder der persönlichen Neuorientierung (partnerschaftlich, familiär oder beruflich) zusammen mit Fragen der sozialen Unterstützung in den Vordergrund. Die Begutachtung dieser Fragenkomplexe erfordert detaillierte Kenntnisse über höhere Hirnleistungen und über Basisfunktionen. Sie wird häufig durch neuropsychologische Gutachten unterstützt, die gezielt eingesetzt werden müssen und eigenen Qualitätsmerkmalen gehorchen. Wesentliche Skalen zur Funktionsbewertung mit indikationsübergreifendem Charakter werden vorgestellt unter Bezug auf eine leitliniengerechte Gutachtenerstellung.
08:52 Uhr
Gutachterhaftung
P. Gaidzik (Witten, DE)
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Autor:in:
P. Gaidzik (Witten, DE)
Zwar tritt das haftungsrechtliche Risiko der Ärzteschaft in der Begutachtung deutlich hinter den Risiken im kurativen Bereich zurück, gleichwohl sollte es nicht völlig aus dem Blick geraten. Der Vortrag skizziert die rechtlichen Regelungen zur Haftung innerhalb wie außerhalb gerichtlicher Verfahren und gibt Empfehlungen für den insoweit erforderlichen Versicherungsschutz. Erfolgt die Beauftragung extern durch Sozialversicherungsträger, Versicherungsgesellschaften, Schlichtungsstellen bzw. Gutachterkommissionen liegt der gutachterlichen Tätigkeit regelmäßig eine (werk-) vertragliche Beziehung zugrunde, die zumindest gegenüber dem Auftraggeber u.U. aber auch gegenüber den Probanden Schadensersatzpflichten auslösen kann, wenn das Gutachten schuldhaft nicht, verspätet oder fehlerhaft erstattet wird. Für die gerichtlichen Sachverständigen wurde im Jahr 2002 mit § 839a BGB eine eigenen Haftungsnorm in das Gesetz eingefügt, die deren Haftung abschließend regelt und in mehrfacher Hinsicht privilegiert. So besteht eine Einstandspflicht nur insoweit, wie das unrichtige Gutachten zur Grundlage der gerichtlichen Entscheidung geworden ist, die Fehlerhaftigkeit des Gutachtens auf „grober Fahrlässigkeit“ beruht und der Betroffene alles versucht ihm Mögliche und Zumutbare versucht hat, die gerichtliche Entscheidung durch Rechtsmittel zu korrigieren. Trotz dieser hohen Hürden kommt immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen über vermeintliche oder tatsächliche gutachterliche Fehlleistungen, nahezu stets mit erheblicher medialer Aufmerksamkeit, die schon für sich genommen und unabhängig vom Ergebnis sich rufschädigend, schlimmstenfalls existenzgefährdend auswirken kann.
09:14 Uhr
Begutachtung symptomarmer Störungen – Grenzbefunde
H. Schain (Düren, DE)
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H. Schain (Düren, DE)
Begutachtung symptomarmer Funktionsstörungen = Grenzbefunde
DGPPN 2022
Entscheidend ist beim Gutachter / der Gutachterin, auf die individuelle Wahrnehmung des Probanden/ der Probandin zu achten, um die Bewertung im Gutachten nicht zu verzerren. Hier unterscheiden wir die unvoreingenommene Wahrnehmung von der hypothesengeleiteten, deduktiven Wahrnehmung. Im Rahmen des Symposiums soll näher auf den Primacy Effekt, den Halo-Effekt und den Rosenthal-Effekt eingegangen werden in seiner jeweiligen Bedeutung für die Gutachtenerstellung. Ebenso soll die Problematik stereotyper Urteile aufgewiesen werden und die verzerrte Ursachenzuschreibung.
Auf Seiten des Probanden / der Probandin können Antworttendenzen, Aggravation, Simulation und auch Dissimulation die Beurteilung erschweren, ebenso das Vorbei-Reden und Daneben-Handeln, und somit in eine falsche Richtung im Hinblick auf die Diagnose weisen.
Stellvertretend für diese Problematik sollen näher beleuchtet werden die Problematik der Pseudologia phantastica und der Pseudoerinnerungen. CFS, MCS, Fibromyalgie als Chiffren moderner Leiden, sowie das Ganser-Syndrom werden umfassen dargelegt.
Die Leitlinie von 2019 „Begutachtung psychischer und psychosomatischer Störungen“ soll im Zentrum stehen.
09:36 Uhr
Post-COVID-Syndrom in der neurologischen und psychiatrischen Begutachtung
F. Bergmann (Aachen, DE)
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Autor:in:
F. Bergmann (Aachen, DE)
Die weiter andauernde Pandemie, hervorgerufen durch SARS-COV-2, führt durch die vorherrschenden Omikron-Varianten zu anhaltend hohen Inzidenzen. Auch wenn im Vergleich zu dem Wildtypus bzw. der Deltavariante nicht so viele schwere Verläufe gesehen werden, ist allein durch die hohe Zahl der Infizierten eine hohe Belastung für das Gesundheitssystem gegeben.
Grundsätzlich wird Covid-19 als Multiorgankrankheit mit einem sehr breiten Spektrum von Manifestationen angesehen. Definitionsgemäß werden mehr als 4 Wochen andauernden Beschwerden ab Infektion als Long-Covid und Beschwerden mit einer Persistenz von >12 Wochen als Post-Covid-Syndrom bezeichnet. Post-Covid-Syndrome werden beschrieben in einer Häufigkeit bis zu 15%. Sowohl in Bezug auf die Frequenz auch in Bezug auf die Ursache für Post-Covid-Syndrome können aufgrund der aktuellen Studienlage noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden.
In der neurologischen und psychiatrischen Begutachtung stellen gerade unspezifische Symptome wie Fatigue, allgemeine Leistungsminderung, kognitive Einschränkungen und Kopfschmerzen wie auch affektive Symptome sowohl in der Differenzialdiagnostik, wie auch in der Beurteilung der Kausalität eine Herausforderung dar. Dies umso mehr, da belastbare Daten beispielsweise zum natürlichem Verlauf der Post-Covid-Fatigue Erkrankung nicht vorliegen.