Selbstbestimmungsfähigkeit – rechtlich: Einwilligungsfähigkeit – stellt ein zentrales Element der informierten Einwilligung in der medizinischen Praxis dar. Es ist die Aufgabe des Arztes – und nicht selten des konsiliarisch hinzugezogenen Psychiaters – zu beurteilen, ob ein Patient im Hinblick auf eine konkret anstehende medizinische Maßnahme selbstbestimmungsfähig ist oder nicht.
Aus einer theoretischen Perspektive ist dieses kategoriale Konzept von Selbstbestimmungsfähigkeit in letzter Zeit zunehmend in Frage gestellt worden, vor allem im Rekurs auf die UN-Behindertenrechtskonvention. Kliniker hingegen berichten aus der Praxis vor allem von Schwierigkeiten bei der konkreten Beurteilung im Einzelfall, insbesondere in Situationen, in denen der psychische Zustand eines Patienten stark fluktuiert oder eine Person nach klinischer Einschätzung im „Grenzbereich“ zwischen Selbstbestimmungsfähigkeit und Selbstbestimmungsunfähigkeit liegt.
Das geplante Symposium verfolgt das Ziel, aus einer interdisziplinären Perspektive (Psychiatrie, Medizinethik, Rechtswissenschaften, Psychologie, Philosophie) sowohl konzeptionelle Grundlagen als auch klinische Anwendungsfragen von Selbstbestimmungsfähigkeit zu diskutieren und einen Beitrag zur Verbesserung der Beurteilung von Selbstbestimmungsfähigkeit in der klinischen Praxis zu leisten.