Die G-BA Richtlinie zur berufsgruppenübergreifenden koordinierten und strukturierten Versorgung von Menschen mit komplexem psychiatrischem und psychotherapeutischem Behandlungsbedarf ist Mitte des Jahres gestartet.
Die Herausforderungen zur Erfüllung der Vorgaben sind komplex. Eine Kooperation zwischen Vertragsarztpraxen und psychiatrischen Krankenhäusern ist Bedingung für einen Vertragsabschluss.
Im Symposium werden die ambulanten Versorgungsbedarfe einerseits in der vertragsärztlichen Versorgung erläutert, Erfahrungen mit bereits über Jahrzehnten erfolgreichen, der Richtlinie sehr ähnlichen Versorgungsmodellen dargestellt sowie der Schulterschluss bzw die Abgrenzung zu zahlreichen bereits bestehenden Strukturen wie StäB, Selektivverträgen und Modellprojekten gezogen.