Die Sachverständigentätigkeit in der Psychiatrie stellt ein eigenes Spezialgebiet dar und erfordert eine profunde Einarbeitung in die „dialogische Schnittmenge“ zwischen Justiz und Psychiatrie. Die Rolle der sachverständigen Person unterscheidet sich grundlegend von der behandlerischen Aufgabe und erfordert die Kenntnis der fachbezogenen Erwartungen, die die Justiz als Auftraggeber an sachverständige Experten stellt. Dieser Workshop ist ein Einführungskurs für all jene Psychiater:innen und Psycholog:innen, die sich mit Fragen zur Beurteilung der Schuldfähigkeit befassen möchten und eine Art Handreichung bekommen wollen, wie man bei Erhalt eines Gutachtenauftrags vorgeht und in welchem juristischen Kontext man sich mit seiner Tätigkeit befindet.