Der Begriff der regionalen Pflichtversorgung bezeichnet seit der Psychiatrieenquete einen Grundsatz, der psychiatrische Kliniken dazu verpflichtet, die Patienten aus ihrem Versorgungsgebiet aufzunehmen, die einer stationären Behandlung bedürfen. Tatsächlich fehlt aber eine allgemein anerkannte Definition, obwohl der Begriff vielfach rechtliche Bedeutung für Aufnahmen nach den PsychKHGs, für die Personalbemessung nach PPP-RL und auch für alle gemeindepsychiatrischen Konzepte hat. In diesem Forum soll die regionale Pflichtversorgung aus allen relevanten Perspektiven diskutiert werden, wobei einleitend kurze Impulsvorträge aus Sicht der Klinikverbände, einer Unterbringungsbörde, der Gemeindepsychiatrie und der Kostenträger vorgesehen sind.