Das Feld der psychiatrisch-psychosozialen Versorgung wird von einer Vielzahl an gesundheitspolitischen Akteuren und Institutionen reguliert. Beratungsverfahren im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) haben beispielsweise Auswirkungen auf die Psychotherapie-Richtlinien, die Personalvorgaben in der psychiatrischen oder psychosomatischen Krankenhausmedizin oder auf die Ausgestaltung von Versorgungsmodellen. Um die Sicht von Betroffenen in die Ausgestaltung ihrer Beschlüsse und Empfehlungen einzubeziehen, werden in diesen Prozessen Patientenvertreter*innen beteiligt, so wie dieses auch in anderen gesundheitspolitischen Institutionen bspw. zur Qualitätssicherung der Fall (oder angestrebt) ist.
Das Symposium bringt verschiedene Sichtweisen zum Thema Patientenbeteiligung im Feld der psycho-sozialen Versorgung zusammen, um Gelegenheit zum Austausch zu geben. Perspektiven von Patientenvertreter*innen, die über eigene Erfahrungen in Beteiligungsprozessen verfügen, werden mit Richtlinien und Konzeptualisierungen aus der Politik kontrastiert und abgeglichen. Dabei sollen folgende Fragen adressiert werden: Welche Rahmenbedingungen gelten für die derzeitige Patientenbeteiligung, wo bestehen Veränderungsbedarfe und Weiterentwicklungspotenziale politischer und institutioneller Regelungen? Sind die gegenwärtigen Mitbestimmungsmöglichkeiten aus Sicht von Patientenvertreter*innen ausreichend, welche Herausforderungen stellen sich in der Praxis? Was lässt sich an der Umsetzung der Patientenbeteiligung noch verbessern, welche Rationale für Beteiligung und welche Rollen und Funktio-nen können hier unterschieden werden?
15:30 Uhr
Rahmenbedingungen der Patientenbeteiligung im Feld der psychosozialen Versorgung
E. Buchholz (Rüdersdorf, DE)
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Autor:in:
E. Buchholz (Rüdersdorf, DE)
Wie kann man als Patient*in, als selbst betroffener Mensch mit Erfahrungen psychischer Beschwerden – Lebensproblemen – Krisen (sowie als deren Angehörige*r oder Interessenvertreter*in) in der gesundheitspolitischen Gremienarbeit partizipieren? Wie bringt man sich ein, was sind eigentlich die Rahmenbedingungen? Die Beteiligung Betroffener wird im politischen und wissenschaftlichen Diskurs zunehmend unter den Aspekten von Qualität und Teilhabe thematisiert, doch bleiben die konkreten Möglichkeiten und Voraussetzungen der Mitwirkung häufig unklar. In diesem Vortrag soll ein Überblick über die wichtigsten rechtlichen Regelungen sowie gesundheitspolitischen Akteure gegeben werden, die in Deutschland auf der Bundes- und Landesebene an der Regulierung psychiatrischer und psychosozialer Versorgungsangebote beteiligt sind. Dabei wird der Fokus auf die in den Gremien und Institutionen jeweils bestehenden Möglichkeiten der Mitwirkung von Betroffenen bzw. ihren Vertreter*innen gelegt. Behandelt werden u.a. die Fragen: Wer wird eigentlich beteiligt? Wie werden die beteiligten Personengruppen gewonnen? Was sind die Legitimationsquellen? Was sind die Inhalte und Ziele? Wie genau ist die Mitwirkung zu verstehen, welche Aufgaben bzw. Rollen sind vorgesehen? Methodik: Die Präsentation basiert auf einer rechtlichen Analyse und Dokumentenanalyse und stellt Zwischenergebnisse eines Projekts am Zentrum für Versorgungsforschung der Medizinischen Hochschule Brandenburg vor, in welchem Beteiligungsformate gesundheitspolitischer Institutionen systematisch evaluiert werden.
15:52 Uhr
Politische Vorhaben zur Stärkung der Nutzer:innenorientierung
K. Kappert-Gonther (Berlin, DE)
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K. Kappert-Gonther (Berlin, DE)
Partizipation, Mitsprache und Teilhabe sind Grundpfeiler unserer Demokratie. Im Rahmen von gesundheitspolitischen Initiativen steht die Beteiligung Betroffener und Angehöriger immer stärker im Zentrum. Dies spiegelt sich auch im Koalitionsvertrag wieder: Die Ampel-Partner haben sich die Stärkung der Patient:innenvertretung im Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) vorgenommen. Auch wenn in den letzten Jahren in der psychosozialen Versorgung einige Erfolge zu verzeichnen sind, wie bspw. die Aufnahme von Genesungsbegleiter*innen als Empfehlung in der PPP-RL so sind wir noch lange nicht am Ziel. Betroffene müssen von der Planung bis zur Evaluation von Maßnahmen in der psychosozialen Versorgung einbezogen werden. Welche Rolle kann und sollte die Politik dabei spielen die Nutzer:innenorientierung im Gesundheitswesen zu stärken? Lassen Sie uns gemeinsam diskutieren wie Beteiligungsprozesse in der psychosozialen Versorgung verbessert werden können.
16:14 Uhr
Patientenbeteiligung in gesundheitspolitischen Gremien – ein Erfolgsmodell trotz eingeschränkter Mitwirkungsmöglichkeiten
J. Daszkowski (Hamburg, DE)
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J. Daszkowski (Hamburg, DE)
Die Patientenbeteiligung in gesundheitspolitischen Gremien, beispielsweise im Gemeinsamen
Bundesausschuss, hat sich als Erfolgsmodell erwiesen und ist jetzt nicht mehr wegzudenken.
Die Patientenvertreter/innen haben trotz mangelndes Stimmrechts oft wesentliche Impulse gesetzt und stimmberechtigte Bänke über die Wichtigkeit ihrer Anliegen überzeugt.
Als ein Paradebeispiel kann hier die Formulierung der Kernaufgaben für Genesungsbegleiter/innen durch die Patientenvertretung bei der AG- PPP dienen, die durch das G-BA Plenum am 15 September dieses Jahres beschlossen wurde.
Um die erfolgreiche Arbeit der Patientenvertretung aber auch in der Zukunft zu etablieren und zu sichern wird eine weitere Stärkung ihrer Position unbedingt benötigt.
In meinem Vortrag möchte ich bisheriges Wirken der Patientenvertretung in verschiedenen Gremien kurz vorstellen und dann Wünsche und Forderungen formulieren was getan werden müsste um das bisherige Erfolgsmodell in der Zukunft noch zu erweitern und auszubauen.
16:36 Uhr
Die Patientenvertretung im Unterausschuss Psychotherapie und psychiatrische Versorgung (UA PPV)
M. Schultz (Berlin, DE)
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Autor:in:
M. Schultz (Berlin, DE)
„Um den mehr als 70 Millionen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen bei Entscheidungsprozessen des Gemeinsamen Bundesausschusses eine Stimme zu geben, wurde am 1. Januar 2004 die Patientenvertretung ins Leben gerufen“, so steht es im Internet auf der Seite der Stabsstelle der Patientenvertretung. Wie gut gelingt es einem Betroffenen/ Erfahrungsexperten (depressionserfahren) im Unterausschuss „Psychotherapie und psychiatrische Versorgung“ (bis April 2022 nur UA Psychotherapie) die Idee von Partizipation und Patientenvertretung in dem Gremium umzusetzen? Als Aktivist in der psychosozialen Szene und Peerberater in der EUTB (seit 2018) und seit März 2022 als erster EX IN Genesungsbegleiter in der Bundesagentur für Arbeit in einem rehapro Projekt sind die Probleme der betroffenen Menschen tägliches Thema. Dagegen ist die Tätigkeit im G-BA auch nach sechs Jahren in verschiedenen Arbeitsgruppen (DMP Depression, Systemische Therapie für Erwachsene) immer noch eine große Herausforderung. Können tatsächlich Betroffene ausreichend in den Prozessen des G-BA partizipieren und wie hilfreich ist die Mitwirkung der Patientenvertretung aus der Sicht eines Patientenvertreters?