StäB kann seit 2018 von psychiatrisch-psychotherapeutischen Kliniken in Deutschland durchgeführt und abgerechnet werden. Aktuell betreiben ca. 50 psychiatrische Krankenhäuser diese Behandlungsform. Die Erfahrungen von Patient:innen, Angehörigen und Mitarbeitenden sind im Wesentlichen positiv, die Zufriedenheit ist groß. Mancherorts stehen der noch breiteren Einführung personelle, organisatorische oder konzeptionelle Probleme entgegen und budgetäre Sorgen werden artikuliert. Auch die Corona-Pandemie hat die Entwicklung gebremst. Vielfach wird mangelnde Bereitschaft der Kostenträger, diese Behandlungsform zu verhandeln, rückgemeldet. Die Unterstützung durch die krankenhaus-planerisch tätigen Landesregierungen ist bundesweit sehr verschieden.
Ende 2021 haben die Selbstverwaltungspartner DKG, PKV und GKV dem Bundesministerium für Gesundheit einen „gemeinsamen Bericht über die Auswirkungen der stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung im häuslichen Umfeld auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten einschließlich der finanziellen Auswirkungen gemäß § 115 d Abs. 4 SGB V“ vorgelegt. Basis hierfür ist eine Auswertung der Daten gemäß § 21 KH Entgeltgesetz. Die getrennt von DGK und GKV formulierten Schlussfolgerungen kommen hierin zu gegensätzlichen Einschätzungen und Empfehlungen. Der Ermutigung zur Ausweitung von StäB seitens DKG steht die Forderung nach Abschaffung dieser Behandlungsform als überflüssiges Angebot seitens GKV gegenüber.
Aufbauend auf den vorliegenden Zahlen, ergänzt durch eigene Daten von Klinikverbünden und aus der AG StäB soll im Diskussionsforum unter Beteiligung von Vertreter:innen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des GKV-Spitzenverbandes, des Bundesministeriums für Gesundheit, des Vorstandes der DGPPN, der AG StäB der DGPPN sowie der Verbände der Psychiatrieerfahrenen, die Wertigkeit und die Zukunft dieser Behandlungsform diskutiert werden.