Autor:innen:
G. Fehler (Rüdersdorf, DE)
C. Münte (Neuruppin, DE)
Y. Eisenmann (Neuruppin, DE)
S. Hochwarter (Neuruppin, DE)
M. Heinze (Neuruppin, DE)
C. Hibsch (Neuruppin, DE)
J. Schwarz (Neuruppin, DE)
Einführung
Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung haben Patient:innen die Möglichkeit ihre eigene Patientenakte einzusehen. Die rechtliche Grundlage bildet das Patientenschutzgesetz (§§ 630 A BGB FF). Die Einsicht kann jedoch verwehrt werden, wenn dadurch die Gefahr einer erheblichen gesundheitlichen (Selbst-)Schädigung besteht. Daraus folgen eine Reihe ethischer Fragen zu Patientenrechten, den Möglichkeiten und Grenzen ihrer Mitbestimmung in der Behandlung. In Anlehnung an die Forschungsinitiative „Open Notes“ an der Universität Harvard, ist das Ziel der vorliegenden Untersuchung die „Pilotierung und Evaluation einer partizipativen Patientenakte in der Psychiatrie (PEPPPSY-Studie)“. Vorgestellt werden Ergebnisse der Implementierungsstudie zu den Chancen und Hürden von OpenNotes aus Sicht von Patient:innen und Mitarbeitenden.
Methode
Das Patientenportal wurde an einer psychiatrischen Tagesklinik der Immanuel Klinik Rüdersdorf implementiert und im Zeitraum 12/2021 bis 04/2022 pilotiert. Es wurden qualitative Interviews mit Patient:innen (n=10) und Mitarbeitenden (n=10) geführt, die den Piloten genutzt haben. Die Daten wurden transkribiert, pseudonymisiert und qualitativ inhaltsanalytisch ausgewertet.
Ergebnisse
Patient:innen hoben ein verbessertes Krankheitsverständnis und eine gestärkte Vertrauensbasis durch die Nutzung der digitalen Akte positiv hervor. Mitarbeitende kritisierten einen Mehraufwand aber auch die Sorge, dass Fehler in der Dokumentation offenkundig werden könnten. Beide Akteursgruppen gaben zu bedenken, dass eine intensive Auseinandersetzung mit der Erkrankung nicht zu jedem Zeitpunkt sinnvoll sei. Eine weitere Chance wurde in der transparenten Kommunikation durch OpenNotes gesehen.
Schlussfolgerung
Damit Patientenportale von allen Beteiligten als sinnvolles therapeutisches Instrument erlebt werden, sollte die Implementierung möglichst partizipativ, sowie unter Berücksichtigung der ethischen und rechtlichen Voraussetzungen erfolgen.