Die Achtung des Willens und der Präferenzen des Patienten gewinnt zurecht immer mehr an Bedeutung im klinischen Alltag. Dabei nimmt die Vermeidung von Zwang eine herausragende Rolle ein, wobei dessen Anwendung nur noch als ultima ratio zur Abwehr von Eigen- und/oder Fremdgefährdung zulässig ist. Neben ethischen und fachlichen Vorgaben sind es vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen, die entscheidend für die Vermeidung oder die Anwendung von Zwang sind. Dazu gehören insbesondere die Regularien zu Vorausverfügungen, zur Unterbringung in psychiatrischen Kliniken oder im Maßregelvollzug, zur Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen und zur Zwangsbehandlung. Diese unterscheiden sich zwischen den einzelnen Ländern deutlich, was erhebliche Unterschiede in der klinischen Praxis nach sich zieht.
In diesem Symposium soll die Situation in Deutschland, Österreich und der Schweiz vergleichend dargestellt werden, was für die ÖGPP Christa Rados aus Villach, für die SGPP Fulvia Rota aus Zürich und für die DGPPN Thomas Pollmächer aus Ingolstadt übernehmen werden. Ziel dieser vergleichenden Darstellung soll es sein, anhand der Unterschiede zwischen den Systemen Verbesserungsmöglichkeiten herauszuarbeiten und zu diskutieren.