Eine ordnungsgemäße Dokumentation der Hebammentätigkeiten gehört zu den grundlegenden und gesetzlich verankerten Aufgaben der Hebammen. Diese Pflicht der Dokumentation des Behandlungsgeschehens unterstütz die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Behandlung bzw. Behandlungsfortführung. Sie ist notwendige Grundlage für die Sicherheit der Frauen, Paare und Neugeborene in der Behandlung. Obwohl die Dokumentation der Kommunikation und Qualitätssicherung in der Geburtshilfe dient, darf jedoch der Aspekt der Beweissicherung für Anspruchsstellungen nicht aus dem Blickfeld verloren gehen.
Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten der dokumentarischen Stolperfallen.