Das Versorgungsverhältnis von Hebammen und Gebärenden in deutschen Entbindungskliniken: Organisationale und regionale Determinanten und Folgen für das geburtshilfliche Outcome
A. Volkert (Köln, DE)
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Autor*innen:
A. Volkert (Köln, DE)
C. Oberröhrmann (Köln, DE)
M. Okumu (Köln, DE)
A. Stöcker (Köln, DE)
N. Scholten (Köln, DE)
Wenn Psychosomatik, dann Geburtshilfe
W. Lütje (Hamburg, DE)
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Autor*in:
W. Lütje (Hamburg, DE)
Immer schon und mehr denn je ist die Geburt biopsychosozial eingebettet wie kaum ein anderes Lebensereignis. Selbst die Physiologie unterliegt einer kaum zu ermessenden Vielfalt von psychosozialen Einflüssen. Diese zu erkennen, zu erfassen und in Versorgungskonzepte zu integrieren ist ein ganz wichtiges Zukunftsprojekt der Hebammenarbeit. Intergration in die Ausbildung, personalisierte Vorsorge und Geburtsvorbereitung, Erfassung in einer Hebammenbesprechung, Begleitung durch Interdisziplinarität bis hin zur Fehlerkultur und Selbstfürsorge sind Teilaspekte eines mordernen Verständnisses ganzheitlicher Geburtshilfe. Der Referent betrachtet schon bestehende "Best Practice" und entwickelt Visionen für einen holistischen Zugang für alle an der Geburt Beteiligten. Denn eine friedliche Gesellschaft hat ihren Ursprung in einer friedlichen oder zumindest befriedeten Geburt.
Qualitätsverträge zur Geburtshilfe: eine Chance für die Hebammenarbeit?
D. Hertle (Wuppertal, DE)
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Autor*in:
D. Hertle (Wuppertal, DE)
Hintergrund:
Mit dem Krankenhausstrukturgesetz §110a wurde 2015 erstmals die Möglichkeit geschaffen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern Verträge zur Förderung einer qualitativ hochwertigen stationären Versorgung (Qualitätsverträge) abzuschließen: „Ziel der Qualitätsverträge ist die Erprobung, inwieweit sich eine weitere Verbesserung der Versorgung mit stationären Behandlungsleistungen, insbesondere durch die Vereinbarung von Anreizen sowie höherwertigen Qualitätsanforderungen erreichen lässt.“ Im Juli 2022 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) weitere Leistungsbereiche für Qualitätsverträge beschlossen, darunter die Geburtshilfe.
Inhalte und Rahmenbedingungen:
In den Tragenden Gründen zu diesem Beschluss benennt der G-BA als Qualitätsziel u.a. die Förderung der natürlichen und möglichst interventionsarmen Geburt gemäß dem nationalen Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“. Als mögliche geeignete Struktur-, Prozess- und Ergebnisparameter, zu denen Vereinbarungen getroffen werde könnten, werden u.a. eine 1:1-Betreuung während der Geburt durch Hebammen, die präpartale Vorstellung der Schwangeren in einer Hebammen-Sprechstunde, traumasensible Personalschulungen, eine geringe Rate an primären Kaiserschnitten und operativen Entbindungen oder das Vorliegen von Handlungspfaden z.B. im Fall von Komplikationen genannt. Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) hat den Auftrag erhalten, bis April 2023 ein detailliertes Evaluationskonzept inklusive möglicher Kennzahlen zur Qualitätsmessung vorzulegen.
Die ersten Vertragsabschlüsse zur Geburtshilfe werden vermutlich ab Sommer/Herbst 2023 möglich sein. Die Qualitätsverträge können individuell zwischen den Vertragspartnern gestaltet werden. Eine Verpflichtung zum Abschluss von Qualitätsverträgen gibt es nicht, allerdings können Qualitätsverträge je nach Verhandlungsabschluss attraktive finanzielle Anreize setzen.
Zielsetzung:
Der Vortrag soll über die Intention und die Möglichkeiten von Qualitätsverträgen informieren und das vom IQTIG im Vorbericht dargelegte Evaluationskonzept für den Leistungsbereich Geburthilfe vorstellen, das insbesondere auch mögliche konkrete Qualitätsziele enthalten wird. Da wesentliche Qualitätsziele die Förderung der physiologischen Geburt betreffen (s. Tragende Gründe des G-BA), werden Hebammen bei der Umsetzung unverzichtbar sein. Eine frühzeitige Information über die Möglichkeiten von Qualitätsverträgen erscheint sinnvoll, um eine Beteiligung der Hebammen an der inhaltlichen Vertragsgestaltung und der Umsetzung in ihrer Klinik zu fördern.
Der Vortrag berichtet über „work in progress“. Der konkrete Inhalt hängt davon ab, ob der Vorbericht des IQTIG fristgerecht im April 2023 veröffentlicht wird (wovon aber auszugehen ist). Danach folgt im Juli 2023 der Abschlussbericht des IQTIG zum Evaluationskonzept, in den die Ergebnisse aus dem vorgeschriebenen Stellungnahmeverfahren einfließen. Statt um abschließende Informationen wird es darum gehen, das Qualitätsförderungsinstrument „Qualitätsvertrag in der Geburtshilfe“ zu erläutern, das auf die Hebammen zukommen kann und wird.