Seit 2018 gilt in Deutschland das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (bekannt als „Istanbul-Konvention“). Mit der Konvention besteht eine staatliche Verpflichtung zu umfassenden Maßnahmen (u.a. im Gesundheitsbereich), um den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt sicherzustellen und Betroffenen Unterstützung zu bieten. Welche Umsetzung Berücksichtigung findet die Konvention bislang in der Gesundheitsversorgung im Kontext von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett?
Schwangerschaft und Geburt sind Lebensphasen mit einem erhöhten Risiko für Gewalt in Paarbeziehungen. Aktuelle Zahlen belegen ein weiterhin hohes Ausmaß an häuslicher und sexualisierter Gewalt. In dieser Situation sind Hebammen bedeutende, mitunter einzige Fachpersonen, denen sich Schwangere, Gebärende und Wöchner*innen anvertrauen können.
Das Erkennen geschlechtsspezifischer Gewalt ist ein erster Schritt für weitere Information, für Unterstützung und Intervention. Wieweit ist ein von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenes routinemäßiges Fragen nach Gewaltereignissen während der Schwangerschaft bereits Bestandteil der Versorgung? Welche erprobten Frage-Tools stehen zur Verfügung und wo liegen die Herausforderungen?
Welche positiven Erfahrungen gibt es mit der unterstützenden Rolle von Hebammen? Und: welche (strukturelle) Unterstützung ist für Hebammen erforderlich? Welche Bedingungen und Voraussetzungen müssen geschaffen werden? Welche richtungsweisenden Entwicklungen und Beispiele gibt es aus anderen Ländern?
Ziel des Workshops ist ein Update zu Versorgungschancen und -standards und Austausch zu Erfahrungen von Hebammen mit Präventions- und Interventionsmaßnahmen.