Eine Schwangere geht zwischen fünf- und zwanzigmal zur Vorsorgeuntersuchung.
Was dabei im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinie gemacht werden muss, basiert nur zu einem kleinen Teil auf echter Evidenz.
Die Inhalte im Einzelnen:
Organisation und Rahmenbedingungen der Schwangerenvorsorge
Rechtlicher Rahmen, Richtlinien und Leitlinien, Dokumentation
Routineuntersuchungen und deren Evidenzen (Gewicht, vaginale Untersuchungen etc.)
Konzepte der Schwangerenvorsorge
Quellen- und Informationsmaterialbewertung