Die Bearbeitung von Gutachtenaufträgen beinhaltet eine Reihe von Tücken. Zum einen gilt es, den Inhalt der Gesetze und der Rechtsprechung zu verstehen, die im Rahmen der Begutachtung seelischer Erkrankungen von Bedeutung sind. In diesem Zusammenhang ist es für Sachverständige oftmals schwierig, das normative Denken der Juristen zu verstehen und dieses Beurteilungsraster mit dem in den psychiatrisch-psychologischen Wissenschaften üblichen Denken in Kontinuitäten in eine sinnvolle Übereinstimmung zu bringen. Weiter gilt es, die Sprache (und damit das Denken) der Psychiatrie so zu übersetzen, dass auch medizinische Laien verstehen, was gemeint ist.
Der Workshop soll sich deshalb mit einigen ausgewählten Aspekten befassen, die bei der Begutachtung psychisch Kranker unabdingbar sind.