Das Symposium beschäftigt sich mit Fragen rund um die Bedeutung, Ausgestaltung und ethische Aspekte von psychopharmakologischen Behandlungsstrategien in forensisch-psychiatrischen Behandlungssettings und fokussiert dabei Unterschiede zwischen Allgemein- und Forensischer Psychiatrie, die Behandlung kriminogener Risikofaktoren, die antiandrogene Behandlung von Sexualstraftätern und Agonistentherapien im Justizvollzug.
08:30 Uhr
Unterschiede der Psychopharmakotherapie in Forensischer und Allgemeinpsychiatrie
S. Stübner (Ansbach, DE)
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Autor:in:
S. Stübner (Ansbach, DE)
Hier wird die Anwendungspraxis in Maßregelvollzug und in der Allgemeinpsychiatrie anhand von Daten einer Medikamentenstichtagserhebung verglichen.
08:52 Uhr
Rationale forensische Pharmakotherapie: ein Match mit vielen Playern
C. Opgen-Rhein (Zürich, CH)
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Autor:in:
C. Opgen-Rhein (Zürich, CH)
Die pharmakologische Therapie straffällig gewordener psychiatrisch erkrankter Menschen unterscheidet sich mit ihrer grundsätzlichen Leitlinienorientierung nicht prinzipiell von allgemeinpsychiatrischen Behandlungsstrategien. Neben Zielen der Symptomreduktion fokussiert sie jedoch auftragsgemäß zusätzlich auf die effektive Reduktion eines spezifischen, meist eng mit dem Krankheitsverlauf verknüpften Delinquenzrisikos. Es kann in diesem Zusammenhang von einem notwendigen, besonderen Risikobewusstsein in "toutes directions" (Sicherheitsanspruch der Gesellschaft, Patientensicherheit, Pharmakovigilanz) in jeder Phase der pharmakologischen Behandlungsstrategie gesprochen werden.
Zwischen Risikoorientierung, Nebenwirkungsmanagement und partizipativer Entscheidungsfindung muss die Klaviatur der verfügbaren pharmakologischen Substanzen in diesem Behandlungssetting besonders versiert bespielt werden: Effektives Nebenwirkungsmanagement und Pharmakologisches Knowhow ist bei fehlenden Behandlungsalternativen und hohem Risiko entscheidend, und das mit Absetzen der Pharmakotherapie verbundene Risiko bezieht sich nicht nur auf die Mortalität und den "disease load" des Patienten, sondern auch auf Sicherheitsansprüche Dritter. Pharmakotherapeutische Überlegungen verflechten sich mit gesellschaftlichen Ansprüchen und Vorbehalten: Darf man einem Sexualstraftäter Viagra verschreiben? Darf man Absetzversuche bei Straffälligen unterstützen? Gilt das Prinzip der partizipativen Entscheidungsfindung auch in der Forensik? An die therapeutische Entscheidungsfindung bestehen in der Forensik somit hohe Anforderungen hinsichtlich pharmakologischer Kompetenz, klinischem Urteilsvermögen und auch Resistenz gegen gesellschaftliche Vorbehalte. Das Referat soll zur Diskussion anregen über psychiatrisches Handeln in einem Spannungsfeld, das über die fachliche Orientierung an Meta-Analysen und RCT nicht selten weit hinaus führt.
09:36 Uhr
Agonistentherapie und Pharmakotherapie im forensischen Suchtbereich
F. Höfer (Zürich, CH)
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Autor:in:
F. Höfer (Zürich, CH)
Implementierungshürden von Opioidagonistentherapie und anderen Verfahren im Justizvollzug