Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zum Kongress nur für Geimpfte, Genesene und Getestete Personen möglich ist.
Um eine möglichst schnelle Zutrittskontrolle vor Ort zu ermöglichen, sollte der Nachweis für Geimpfte und Genesene bevorzugt über den CovPass und die Corona-Warn-App nachgewiesen werden.
Bitte stellen Sie vor der Anreise sicher, dass Sie die entsprechenden Nachweise vorliegen.
Mindestabstand
Wir empfehlen einen Mindestabstand von 1,50 m für Person, welche nicht dem eigenen Haushalt angehört.
Mund-Nasen-Schutz
Während des Aufenthaltes im gesamten Gebäude ist ausnahmslos eine FFP-2-Maske ohne Ausatemventil oder mindestens ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) zu tragen. Community oder Stoffmasken sind nicht zulässig. Die Maske kann auf dem Sitzplatz und zum Verzehr von Speisen und Getränke, in den dafür vorgesehenen Bereichen, abgenommen werden.
Hygieneregeln
- Beachten Sie die Hust- und Niesetikette.
- Regelmäßiges Händewaschen bzw. desinfizieren. Es stehen ausreichend Desinfektionsspender im Hub27 zur Verfügung.
- Vermeiden Sie unmittelbaren Kontakt mit anderen Personen (kein Händeschütteln, kein Körperkontakt).
- Achten Sie auf die Hinweisschilder vor Ort.
Zutritt zur Veranstaltung
Es gilt die 3-G-Regel: Zutritt haben Geimpfte, Genesene oder Getestete.
Nachweise werden akzeptiert als digitale Versionen sowie Papierversionen in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache.
Geimpfte Personen, deren vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.
Als Impfnachweis können Sie folgende Dokumente nutzen:
Genesene Personen, Als genesen gelten Sie, wenn Sie innerhalb der letzten 6 Monate positiv mittels PCR, PoC-PCR oder mittels einem anderen Nukleinsäurenachweis auf SARS-CoV-2 getestet wurden und das Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt. Ihr Nachweisdokument muss als wichtigstes Kriterium erkennen lassen, dass Ihre Infektion mittels PCR-Testung bestätigt wurde. Darüber hinaus muss zusätzlich zum Test-/Meldedatum klar ersichtlich sein, auf welche Person das Dokument ausgestellt wurde. Akzeptiert werden digitale Versionen sowie Papierversionen.
Als Nachweis können Sie folgende Dokumente nutzen:
NICHT als Nachweisdokument anerkannt werden beispielsweise:
Sie sind nach obiger Definition „genesen“, können aber Ihren Nachweis nicht mehr finden der dies belegt. In diesem Fall wenden Sie sich bitte zunächst an diejenige Stelle, an der der Test durchgeführt wurde, beispielsweise Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder die Teststelle/das Testzentrum.
Sie waren in der Vergangenheit SARS-CoV-2 positiv, sind also genesen, und wurden deswegen nur einmal geimpft. Aktuell gibt es hierfür noch kein einheitliches Dokument, das diese Kombination zusammenführt und bescheinigt. Daher müssen Sie als Nachweis eine Kombination aus Dokumenten nutzen, die die Infektion und die Impfung belegen. Wie lange die Infektion zurückliegt, ist in diesem Fall nicht relevant.
Hierzu können Sie folgende Dokumente nutzen:
UND
Getestet: Personen, die ein negatives PCR- oder Antigen-Schnelltest-Ergebnis vorweisen können, welches nicht älter als 48 (PCR)/24 (Antigen) Stunden ist. Grundsätzlich werden nur Befunde aus zertifizierten Testzentren akzeptiert.
Um eine schnelle Zutrittskontrolle vor Ort zu gewährleisten, bieten wir Ihnen im Rahmen der Online-Anmeldung die Möglichkeit, Ihren Impf- oder Genesenennachweis vorab hochzuladen. So können wir die Dokumente schon im Vorfeld des Kongresses prüfen und Sie vermeiden lange Wartezeiten vor Ort.
Bitte laden Sie nur die oben genannten zulässigen Dokumente hoch und beachten Sie, dass alle relevanten Seiten hochgeladen werden, beim Impfausweis beispielsweise die Seite mit Ihrem Namen und die Seite mit den entsprechenden Impfvermerk. Sollte der Nachweis nicht den Vorgaben entsprechen, erhalten Sie von uns eine Benachrichtigung per E-Mail.
Um ein Dokument nachträglich einzureichen, melden Sie sich bitte in Ihrem Kundenkonto an. Hier haben Sie bis 27.09.2021 die Möglichkeit Nachweise hochzuladen.