Hygienekonzept

Das veranstaltungsbezogene Hygienekonzept beruht auf der aktuellen Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 14. August 2021 in der ab 16. August 2021 gültigen Fassung:

Grundsätzlich gelten auch bei der 37. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin vom 13. – 16.10.2021 folgende Regelungen:

Mindestabstand

Wir empfehlen einen Mindestabstand von 1,50 m zu jeder Person, welche nicht dem eigenen Haushalt angehört.

Mund-Nasen-Schutz

Während des Aufenthaltes im gesamten Gebäude des Congress Centers Rosengarten ist ausnahmslos eine FFP-2-Maske ohne Ausatemventil oder mindestens ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) zu tragen. Community oder Stoffmasken sind nicht zulässig. Diese Regelung gilt auch auf den Sitzplätzen.
Die Maske darf nur zum Verzehr von Speisen und Getränke und auch nur an fest zugewiesenen Sitzplätzen bzw. Bereichen, abgenommen werden.

Hygieneregeln

  • Beachten Sie die Hust- und Niesetikette.
  • Regelmäßiges Händewaschen bzw. desinfizieren. Es stehen ausreichend Desinfektionsspender im CC Rosengarten zur Verfügung.
  • Vermeiden Sie unmittelbaren Kontakt mit anderen Personen (kein Händeschütteln, kein Körperkontakt).
  • Achten Sie auf die Hinweisschilder vor Ort.

Zutritt zur Veranstaltung

Grundsätzlich gilt bei allen unseren Veranstaltungen die 3-G-Regel: Zutritt haben Geimpfte, Genesene oder Getestete.
Nachweise werden akzeptiert als digitale Versionen sowie Papierversionen in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache.

Geimpfte Personen, deren vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.
Als Impfnachweis können Sie folgende Dokumente nutzen:

  • internationaler Impfausweis (gelbes Heft) „Internationale Bescheinigungen über Impfungen und Impfbuch“ oder
  • weitere offiziell ausgestellte Impfbücher/Impfpässe/Impfausweise beispielsweise DDR-Impfpass oder ältere Versionen in anderen Farben oder
  • Impfbescheinigung, die Ihnen im Impfzentrum bzw. von der impfenden Stelle ausgestellt wurde (loses Blatt)
  • digitaler Impfausweis

Genesene Personen, Als genesen gelten Sie, wenn Sie innerhalb der letzten 6 Monate positiv mittels PCR, PoC-PCR oder mittels einem anderen Nukleinsäurenachweis auf SARS-CoV-2 getestet wurden und das Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt. Ihr Nachweisdokument muss als wichtigstes Kriterium erkennen lassen, dass Ihre Infektion mittels PCR-Testung bestätigt wurde. Darüber hinaus muss zusätzlich zum Test-/Meldedatum klar ersichtlich sein, auf welche Person das Dokument ausgestellt wurde. Akzeptiert werden digitale Versionen sowie Papierversionen.
Als Nachweis können Sie folgende Dokumente nutzen:

  • PCR-Befund eines Labors
  • PCR-Befund einer Ärztin/eines Arztes
  • PCR-Befund einer Teststelle bzw. eines Testzentrums
  • ärztliches Attest (sofern das Attest Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthält)
  • die Absonderungsbescheinigung (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Test-/Meldedatum enthält)
  • weitere Bescheinigungen von Behörden (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Test-/Meldedatum enthalten)

NICHT als Nachweisdokument anerkannt werden beispielsweise:

  • ein Antigenschnelltestnachweis
  • Absonderungsbescheinigungen, die keine Angaben zu Testart und/oder Test-/Meldedatum enthalten
  • Antikörpernachweise
  • Krankheitsatteste

Sie sind nach obiger Definition „genesen“, können aber Ihren Nachweis nicht mehr finden der dies belegt. In diesem Fall wenden Sie sich bitte zunächst an diejenige Stelle, an der der Test durchgeführt wurde, beispielsweise Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder die Teststelle/das Testzentrum.

Sie waren in der Vergangenheit SARS-CoV-2 positiv, sind also genesen, und wurden deswegen nur einmal geimpft. Aktuell gibt es hierfür noch kein einheitliches Dokument, das diese Kombination zusammenführt und bescheinigt. Daher müssen Sie als Nachweis eine Kombination aus Dokumenten nutzen, die die Infektion und die Impfung belegen. Wie lange die Infektion zurückliegt, ist in diesem Fall nicht relevant.
Hierzu können Sie folgende Dokumente nutzen:

  • PCR-Befund eines Labores oder
  • PCR-Befund einer Ärztin/eines Arztes oder
  • PCR-Befund einer Teststelle/eines Testzentrums oder
  • ärztliches Attest (sofern das Attest Angaben zu Testart und Testdatum enthält) oder
  • die Absonderungsbescheinigung (sofern diese Angaben zu Testart und Test-/Meldedatum enthält) oder
  • weitere Bescheinigungen von Behörden (sofern diese Angaben zu Testart und Test-/Meldedatum enthalten)

UND

  • internationaler Impfausweis (gelbes Heft) „Internationale Bescheinigungen über Impfungen und Impfbuch“ oder
  • weitere offiziell ausgestellte Impfbücher/Impfpässe/Impfausweise beispielsweise DDR-Impfpass oder ältere Versionen in anderen Farben oder
  • Impfbescheinigung, die Ihnen im Impfzentrum bzw. von der impfenden Stelle ausgestellt wurde (loses Blatt).
  • digitaler Impfausweis

Getestet: Personen, die ein negatives PCR- oder Antigen-Schnelltest-Ergebnis vorweisen können, welches nicht älter als 48 / 24 Stunden ist. Grundsätzlich werden nur Befunde aus zertifizierten Testzentren akzeptiert.

Registrierung / Kontaktnachverfolgung

Der Betreiber des Congress Centers Rosengarten Mannheim, die m:con – mannheim:congress GmbH, ist nach einer Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim zur Nutzung der luca-App zur Kontaktnachverfolgung der Mitarbeiter der m:con – mannheim:congress GmbH, der Mitarbeiter von Dienstleistern und Veranstaltern sowie der Besucher verpflichtet.

Die luca-App steht im App-Store, dem Google Play-Store sowie als Web App zur Verfügung. Die Nutzung auf dem Smartphone ist die präferierte Variante. Nach Registrierung in der App generiert diese einen QR-Code. Mit diesem muss sich Besucher an den zur Verfügung stehenden Terminals bei jedem Betreten des Congress Centers Rosengarten einscannen bzw. der Besucher kann sich beim Betreten des Hauses mittels der angezeigten QR-Codes selbst einchecken.
Für Personen ohne Smartphone steht ein Terminal mit Webformular zur Verfügung. Dieses Formular muss ebenfalls bei jedem Betreten des Congress Centers Rosengarten ausgefüllt werden.
Beim Verlassen des Congress Centers Rosengarten checken sich die Besucher über die App aus. Der Veranstalter sowie die Besucher von Veranstaltungen werden spätestens mit dem täglichen Ende der jeweiligen Veranstaltung durch den Betreiber des Congress Centers Rosengarten ausgecheckt.

Das aktuelle Hygienekonzept des Congress Center Rosengarten finden Sie hier: