Grundlage des neu angebotenen Kursprogramms zur ZWB Allergologie ist die Reform der (Muster-)Weiterbildungsordnung aus dem Jahr 2018. Damals wurde vom Deutschen Ärztetag beschlossen, dass die Zusatz-Weiterbildung Allergologie künftig berufsbegleitend ohne fest vorgegebene Zeiten in einer Weiterbildungsstätte (z.B. 12 Monate unter Befugnis) erwerbbar sein soll. Dieser Beschluss wurde bislang von elf Landesärztekammern umgesetzt. In der Ärztekammer Berlin wurde die neue berufsbegleitende Weiterbildung beschlossen, die Weiterbildungsordnung ist aber noch nicht in Kraft getreten. Zwei Ärztekammern befassen sich erst noch mit der neuen Weiterbildungsordnung, so dass es noch keine Entscheidung gibt (Bayern, Saarland). Zwei Ärztekammern haben sich gegen eine berufsbegleitende Weiterbildungsmöglichkeit entschieden (Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern). Auch in Rheinland-Pfalz wurde die neue WBO mit Pflichtzeiten bei der Allergologie beschlossen, aber noch nicht in Kraft gesetzt.
Das bedeutet für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dass die in Mannheim angebotenen Kurse nur dann im Sinne der Zusatz-Weiterbildung absolviert werden können, wenn die je Landesärztekammer der (Muster-)Weiterbildungsordnung gefolgt ist und es keine Pflichtzeiten bei den Mindestanforderungen zur Zusatz-Weiterbildung Allergologie gibt. In den folgenden Kammern ist dies der Fall: Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und Westfalen-Lippe. In den Ärztekammern Berlin wurde die neue WBO mit der berufsbegleitenden Möglichkeit beschlossen, die WBO ist aber noch nicht in Kraft getreten. Teilnehmer aus dieser Ärztekammer können die Kurse zum Erwerb der Zusatzweiterbildung Allergologie ebenfalls absolvieren.
In den Ärztekammern Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern sowie Rheinland-Pfalz (noch nicht rechtskräftig) haben sich die Delegiertenversammlung gegen eine berufsbegleitende Zusatz-Weiterbildung Allergologie entschieden. Teilnehmer aus diesen Kammern können zwar selbstverständlich die Kurse in Mannheim zum Wissenserwerb besuchen und erhalten dafür die entsprechenden Fortbildungspunkte. Die Weiterbildungsabteilungen der Ärztekammern werden jedoch die Kursbescheinigung aus Mannheim voraussichtlich nicht akzeptieren, da die Weiterbildung an eine feste Pflichtzeit in einer Weiterbildungsstätte gebunden ist. Teilnehmer aus Bayern und dem Saarland können die Kurse ebenfalls absolvieren, haben aber keine Sicherheit, ob die Zusatz-Weiterbildung in Ihrer Kammer berufsbegleitend ermöglicht wird.