Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kongressteilnehmer 2022

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in zwei Abschnitte aufgeteilt:

Abschnitt A betrifft die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN) (im Folgenden: Veranstalter) für den Kauf von Kongress- und Veranstaltungstickets für den DGPPN Kongress 2022, bei denen die m:con – mannheim:congress GmbH (im Folgenden: m:con) im fremden Namen handelt; sog. wissenschaftlicher Teil der Veranstaltung.

Abschnitt B betrifft die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf von Kongress- und Veranstaltungstickets für den DGPPN Kongress 2022, bei denen die m:con im eigenen Namen handelt; sog. nicht wissenschaftlicher Teil der Veranstaltung.

 

Abschnitt A

I. Geltungsbereich

Nachfolgende Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelten für Verträge über den Kauf von Kongress- und Veranstaltungstickets (Eintrittskarten), die zwischen dem Käufer von Kongress- und/oder Veranstaltungstickets (Kongressteilnehmer) und dem Veranstalter geschlossen werden und zur Teilnahme am DGPPN Kongress 2022 berechtigen. Dieser Abschnitt gilt nicht für den Erwerb von Eintrittskarten durch Aussteller, für diese gelten die Regelungen in Abschnitt B.

Gegenbestätigungen der Kongressteilnehmer unter Hinweis auf dessen eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der DGPPN schriftlich bestätigt worden sind.

Die Anmeldung zum DGPPN Kongress 2022 erfolgt ausschließlich online über die Website www.dgppnkongress.de. Ab dem 22. November 2022 kann die Anmeldung auch direkt vor Ort erfolgen. Bei der Anmeldung erklärt sich der Kongressteilnehmer mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

In begründeten Ausnahmefällen ist eine Anmeldung auch in schriftlicher Form (Fax, E-Mail, Brief) möglich, auch hier sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bindend. Weitere veranstaltungsspezifische Informationen sind der Kongresswebsite zu entnehmen.

II. Leistungen

Der DGPPN Kongress 2022 wird ggf. unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt des Kongresses geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Berliner Senats in der Messe Berlin durchgeführt. Hierbei sind kurzfristige Änderungen zu berücksichtigen.

Alle Programmteile finden vor Ort statt, ein Teil davon wird live übertragen und für eine spätere On-Demand-Nutzung aufgezeichnet.

Buchbar sind zwei Pakete: „Berlin+Online-Paket 2022“ oder „Online-Paket 2022“.

Das Berlin+Online-Paket 2022:

Für diese Teilnahmeoption gilt die zum Zeitpunkt des Kongresses geltende Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Berliner Senats.

Das Berlin+Online-Paket 2022 schließt folgende Leistungen ein:

  • Zugang zum gesamten wissenschaftlichen Programm sowie zur Industrieausstellung und dem Angebot im Bereich Psyche und Kunst an allen vier Kongresstagen (23.–26. November 2022) in der Messe Berlin.
  • Zusätzlich kostenpflichtig buchbar ist das Workshop-Programm, das ausschließlich vor Ort angeboten wird.
  • Zugang zu den acht Live-Streaming-Sälen über eine Online-Kongressplattform.
  • Das gestreamte Programm wird aufgezeichnet und steht für eine spätere On-Demand-Nutzung bis voraussichtlich April 2023 zur Verfügung.

Das Online-Paket 2022 schließt folgende Leistungen ein:

Dieses Paket enthält ausschließlich das digitale Angebot und berechtigt nicht zur Kongressteilnahme vor Ort.

  • Zugang zu den acht Live-Streaming-Sälen über eine Online-Kongressplattform
  • Das gestreamte Programm wird aufgezeichnet und steht für eine spätere On-Demand-Nutzung bis voraussichtlich April 2023 zur Verfügung.

Kurzfristige notwendige Programmänderungen sind nicht ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, Referenten auszutauschen, einzelne Veranstaltungen räumlich oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen und Änderungen im Programm vorzunehmen.
Für ausgefallene Vorträge oder Änderungen im Programm kann keine – auch nicht anteilige – Erstattung von Teilnahmegebühren erfolgen.

Zum Zwecke des Erhalts von CME-Punkten wird die Anwesenheit der Teilnehmer über Tracking auf der Streaming-Plattform dokumentiert. Die Vor-Ort-Anwesenheit wird über mehrmaliges tägliches Scannen der Namensschilder erfasst. Die Vorgaben für die Anwesenheit vor Ort sowie im Livestream werden von der Landesärztekammer Berlin definiert und sind ab Spätsommer nach der Zertifizierung des Kongresses auf der Kongresswebsite abrufbar. Bitte informieren Sie sich dort darüber, wie viel Anwesenheit für eine vollständige CME-Bescheinigung erforderlich ist. Die DGPPN kann nachträglich keine Anwesenheit bescheinigen, die nicht online oder vor Ort dokumentiert wurde.

Die Datenschutzerklärung ist im Rahmen des Registrierungsvorgangs sowie unter dem Link innerhalb der Fußzeile der Kongresswebsite einzusehen. Mit der Registrierung erklärt der Kongressteilnehmer, diese zur Kenntnis genommen zu haben sowie seine Einwilligung.

III. Vertragsabschluss

Der Kongressteilnehmer gibt mit der Absendung der Registrierung eine verbindliche Bestellung (Angebot) ab, und erklärt sich an sein Angebot fünf Werktage gebunden. Binnen dieser Annahmefrist werden die Angaben des Kongressteilnehmers überprüft. Im Falle der Ablehnung des Angebots erfolgt eine entsprechende Mitteilung. Im Falle der Annahme des Angebots erfolgt die Übermittlung einer Bestellbestätigung und Rechnung. Im Falle der Unvollständigkeit der Angaben bzw. des Fehlens von erforderlichen Informationen, z. B. einem Nachweis über die Anwendbarkeit eines ermäßigten Tarifs, erfolgt eine Aufforderung zur Ergänzung.

Die Voraussetzungen für Tarifermäßigungen müssen bei Kongressanmeldung vorliegen. Sollte sich herausstellen, dass die Berechtigungen zur Inanspruchnahme des ermäßigten Tarifs nach der Anmeldung wegfallen oder sich ändern, so sind beide Parteien berechtigt eine Anpassung geltend zu machen. Vorliegend ist der Veranstalter unmittelbarer Vertragspartner des Kongressteilnehmers. Die m:con ist nicht Veranstalter. Die m:con handelt im Auftrag des Veranstalters.

IV. Aktive Teilnahme und allgemeine Bedingungen für die Beitragseinreichung

(1) Aktive Teilnahme
Am wissenschaftlichen Programm aktiv beteiligte Kongressteilnehmer (Vortragende/Referenten) sind grundsätzlich nicht von der Kongressgebühr befreit. Für sie gelten dieselben Teilnahmebedingungen wie für Kongressteilnehmer ohne aktive Beteiligung am wissenschaftlichen Programm. Es gilt das Berlin+Online-Paket 2022, die Buchung des Online-Pakets 2022 ist für aktive Teilnehmer nicht möglich. Die Teilnahmegebühren sind an die entsprechende berufliche Kategorie gebunden (s. Teilnahmegebühren). Eine Einreichung kann nur erfolgen, wenn zuvor eine kostenpflichtige Kongressanmeldung vorgenommen wurde. Für aktive Kongressteilnehmer (u. a. Referenten) wird die Anwesenheit vor Ort unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt des Kongresses geltenden Verordnungen vorausgesetzt.

Sollte der Kongress ausschließlich digital stattfinden, werden die aktiven Kongressteilnehmer rechtzeitig über die technischen Gegebenheiten in Bezug auf die Vorbereitung ihrer Beiträge informiert. Der Veranstalter wird angemessene sowie datenschutzkonforme Lösungen für die technische Umsetzung eines digitalen Kongresses anbieten. Voraussetzung für die Live-Übertragung der im Vorfeld ausgewählten Vorträge sind abgeschlossene gesonderte Vereinbarungen mit allen daran aktiv beteiligten Referenten.

(2) Allgemeine Bedingungen für die Beitragseinreichung
Die Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldung eines wissenschaftlichen Beitrags fällig. Das wissenschaftliche Komitee der DGPPN behält sich vor, Beiträge von Referenten, die keine Teilnahmegebühr bezahlt haben, nicht in das Kongressprogramm aufzunehmen.

Wird ein Beitrag (Symposium, Diskussionsforum, Freier Vortrag, Poster, E-Poster) vom wissenschaftlichen Komitee nicht in das Programm mit aufgenommen, ist eine kostenfreie Stornierung der Kongressteilnahme bis zum 30. September 2022 möglich. In diesem Fall wird die vollständige Teilnahmegebühr erstattet. Die Stornierung muss als Mitteilung in Textform an m:con erfolgen: dgppn.registrierung@mcon-mannheim.de.

Wird der Beitrag vom Referenten nach Annahme durch das wissenschaftliche Komitee zurückgezogen, bleibt die Anmeldung zum Kongress erhalten. Eine Stornierung der Kongressteilnahme ist nach den unter Ziff. VII aufgeführten Bedingungen möglich.

 

Symposien/Diskussionsforen
Symposien können von einem Vorsitzenden mit Angabe von mindestens drei, maximal vier Referenten angemeldet werden. Vorsitzende und Referenten sind nicht von der Teilnahmegebühr befreit.

Diskussionsforen können von einem Vorsitzenden mit Angabe von mindestens drei, maximal vier Diskutanten angemeldet werden. Vorsitzende und Diskutanten sind nicht von der Teilnahmegebühr befreit.

Voraussichtlich im Juni 2022 werden die Einreicher von Symposien/Diskussionsforen sowie alle daran aktiv Beteiligten von der Kongressorganisation informiert, ob ihr eingereichtes Format in das wissenschaftliche Programm des Kongresses aufgenommen wird. Der Veranstalter behält sich die Information zu einem späteren Zeitpunkt vor. Die beteiligten Referenten/Diskutanten werden gebeten, sich umgehend kostenpflichtig für den Kongress zu registrieren.

 

Freie Vorträge/Poster/E-Poster
Teilnehmer können grundsätzlich Vorschläge für die Beitragsarten Freie Vorträge/Poster/E-Poster einreichen. Die Einreichungsplattform wird für diese Beitragsarten zu einem späteren Zeitpunkt, voraussichtlich Ende April 2022, freigeschaltet. Freie Vortragssitzungen sowie Poster- und E-Poster-Präsentationen können nur vor Ort durchgeführt werden. Auf der digitalen Kongressplattform findet keine Poster- und E-Poster-Ausstellung statt.

Voraussichtlich im Juli 2022 werden alle Einreicher von Freien Vorträgen, Postern und E-Postern von der Kongressorganisation informiert, ob ihr eingereichter Beitrag in das wissenschaftliche Programm des Kongresses aufgenommen wird.  Der Veranstalter behält sich die Information zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Angabe zu Industriebeziehungen/Interessenkonflikte
Vortragende und Erstautoren sämtlicher Beiträge sind verpflichtet, eine Erklärung über ihre Beziehungen zu Industrieunternehmen/Interessenkonflikte abzugeben. Das gilt auch für zum Kongress eingeladene Vortragende. Vortragende werden gebeten, die Zuhörer zu Beginn des Vortrags über ihre Beziehungen zur Industrie zu informieren. Den Vortragenden wird empfohlen, dafür die PowerPoint Folie der DGPPN zu nutzen (siehe www.dgppnkongress.de). Ebenfalls ist es erforderlich, beim Hochladen des Einzelabstracts im entsprechenden Formularfeld potentielle Interessenkonflikte anzugeben.

V. Zahlungsarten

Als Zahlungsmittel stehen das SEPA-Lastschriftverfahren, oder (bis zwei Wochen vor Kongressbeginn) die Vorkasse per Banküberweisung zur Verfügung. Ab zwei Wochen vor Kongressbeginn ist eine Zahlung per Banküberweisung nicht mehr möglich. Ab diesem Zeitpunkt steht den Kongressteilnehmern zusätzlich die Zahlung per Kreditkarte (American Express, Mastercard oder Visa) zur Verfügung.

Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive anfallender Gebühren ist bei den Zahlungsarten SEPA-Lastschriftverfahren und Kreditkarte nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig.

Bei der Zahlungsart Banküberweisung ist der Gesamtpreis bis zu dem in der Rechnung mitgeteilten Datum vollständig auf das in der Rechnung benannte Konto unter Angabe der Rechnungsnummer zu überweisen. Der Kongressteilnehmer hat sicherzustellen, dass der Endbetrag der Bestellung ohne Abzug verbucht werden kann, d. h. anfallende Bank- und/oder Überweisungsgebühren sind vom Kongressteilnehmer selbst zu tragen. Die zur Überweisung erforderlichen Angaben (Rechnungsnummer, Bankverbindung) werden in der Rechnung ausgewiesen. Die Rechnung wird per E-Mail versandt.

Die Zahlungsabwicklung für die SEPA-Lastschriftverfahren und die Zahlung per Kreditkarte erfolgt über den Zahlungsdienstleister Computop Wirtschaftsinformatik GmbH Schwarzenbergstr. 4, 96050 Bamberg.

Die ausgewiesenen Kongressteilnahmegebühren sind gemäß §4 Nr. 22 a) UStG umsatzsteuerfrei. 

VI. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung

Für den Fall, dass der Kongressteilnehmer ein Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ist und sich vom Vertrag lösen möchte, gelten ausschließlich die Regelungen zur Stornierung in Abschnitt VII.

Für den Fall, dass der Kongressteilnehmer ein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist, gilt folgende Widerrufsbelehrung:

Nach § 312g Absatz (2) S.1 BGB besteht kein Widerrufsrecht bzw. erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig bei nachfolgenden Verträgen:

Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, § 312g Abs. (2) S.1 Nr.9 BGB. Beispiel: Bestellung von Eintrittskarten für Veranstaltungen zu einem spezifischen Termin.

Im Übrigen wird auf Folgendes hingewiesen:

Widerrufsrecht
Es besteht das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen, diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss m:con über,

m:con – mannheim:congress GmbH,
Rosengartenplatz 2,
68161 Mannheim,
dgppn.registrierung@mcon-mannheim.de,
Telefon +49(0)621.4106–371
Telefax +49(0)621.4106–80371

mittels einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informiert werden. Dafür kann das vorgefertigte Musterwiderrufsformular verwendet werden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden.

 

Folgen des Widerrufs
Wenn dieser Vertrag widerrufen wird, hat m:con alle Zahlungen, die sie von dem Teilnehmer erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei ihr eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet m:con dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Kongressteilnehmer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Ende der Widerrufsbelehrung.

VII. Stornierung

Unabhängig von den unter IV bestehenden Regelungen besteht ein vertragliches Recht zur Stornierung einer Anmeldung. Stornierungen haben dabei in Textform zu erfolgen und sind an

m:con – mannheim:congress GmbH
Rosengartenplatz 2,
68161 Mannheim,
dgppn.registrierung@mcon-mannheim.de,
Telefon +49(0)621.4106–371
Telefax +49(0)621.4106–80371

zu richten.

Bei Eingang einer Stornierung bis zum 30. September 2022 wird die Teilnahmegebühr abzüglich einer Stornogebühr/Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25% erstattet. Bei einer Stornierung der Buchungen nach dem 30. September 2022 kann keine Rückzahlung erfolgen und die komplette Gebühr ist auch dann fällig, wenn die Rechnung bislang nicht beglichen wurde. Es besteht die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, welcher die gebuchte Registrierungsgebühr übernimmt. Die volle Teilnahmegebühr ist auch dann zu zahlen, wenn ein angemeldeter Teilnehmer nicht am Kongress teilnimmt.

Einreichende können bei Ablehnung ihrer Einreichung eine kostenfreie Stornierung bis zum 30. September 2022 vornehmen. In diesem Fall wird keine Stornogebühr/Bearbeitungsgebühr erhoben.

Das Widerrufsrecht von Verbrauchern (Abschnitt A, Ziff. VI) bleibt hiervon unberührt.

VIII. Weitere Bearbeitungsgebühren bei Gruppenbuchungen

Die Eintrittskarten sind personalisiert. Für Namensänderungen wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,- zzgl. anfallender Umsatzsteuer pro Person erhoben.

Bei Korrekturen der Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 20,- zzgl. anfallender Umsatzsteuer berechnet. Besondere Wünsche bezüglich der Rechnungslegung müssen bei Anmeldung mitgeteilt werden.

IX. Änderungen/Absagen

Sollte der Kongress aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden können, behält sich der Veranstalter vor, den Kongress kurzfristig ausschließlich digital durchzuführen und die Teilnahmegebühren entsprechend anzupassen.

Wenn die Durchführung des Kongresses infolge höherer Gewalt unmöglich ist, kann die DGPPN den Kongress auch vollständig absagen. Zu höherer Gewalt zählen behördliche Anordnungen, Streiks, innere Unruhen, Krieg oder Kriegsgefahr, drohende oder bereits erfolgte terroristische Anschläge, Pandemien und Epidemien Naturkatastrophen, erhebliche Störung oder andere Notfälle, die die Durchführung des Kongresses unmöglich oder sinnlos machen. Voraussetzung für die Absage ist, dass die höhere Gewalt innerhalb von 30 Tagen vor Beginn des Kongresses eintritt oder zu erwarten ist, dass das Ergebnis noch zum Zeitpunkt der Durchführung des Kongresses nachwirken wird. Weitergehende Kosten oder Schadensersatz, insbesondere für bereits geleistete (An)-Zahlungen an Dritte (z. B. Hotelbuchungen) werden nicht übernommen.

X. Haftung

Die DGPPN und die m:con haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften die DGPPN und die m:con auch im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der DGPPN und der m:con auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch für Pflichtverletzungen von Organen, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Veranstalters und der m:con.

Die vorstehenden Absätze gelten auch für die Haftung von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der m:con bzw. des Veranstalters.

XI. Zutritt zur Fachausstellung

Unter Beachtung des Heilmittelwerbegesetzes ist die Fachausstellung ausschließlich Ärzten, Wissenschaftlern und sonstigen Angehörigen der Fachkreise vorbehalten.

Sollte der Kongress aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden können, behält sich der Veranstalter kurzfristige Änderungen vor. In diesem Fall wird eine Alternative für die Fachausstellung erarbeitet.

XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Berlin, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die DGPPN ist berechtigt, Klage auch wahlweise am allgemeinen Gerichtsstand des Kongressteilnehmers zu erheben. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Berlin.

XIII. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

XIV. Schlussklauseln

Hausordnung
Jeder Kongressteilnehmer ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Den Weisungen des Einlass- und Ordnungspersonals des Veranstalters ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Schuldhafte Verstöße gegen dieses Gebot führen zum sofortigen Platzverweis und Hausverbot ohne Rückerstattung des gezahlten Eintrittspreises.

Hygienekonzept
Sollten aufgrund der COVID-19-Pandemie zum Zeitpunkt des Kongresses Hygienevorschriften gelten, wird der Veranstalter prüfen, ob die Durchführung der Veranstaltung unter Berücksichtigung der Auflagen möglich ist. Alle Kongressteilnehmer sind verpflichtet, sich an die in diesem Falle vor Ort geltenden Vorschriften zu halten.

Verlust des Namensschildes
Die Kongressteilnehmer werden gebeten, ihr Namensschild während des Kongresszeitraums ständig zu tragen. Das Sicherheitspersonal hat die Aufgabe, die Namensschilder und Identitäten zu prüfen. Beim Verlust des Namensschildes (= Eintrittskarte) wird die Kongressgebühr erneut fällig.

Bild- und Tonaufnahmen
Es ist dem Veranstalter, den Rundfunk- und Fernsehsendern sowie Online- und Printmedien gestattet, Bild- und Tonaufnahmen vom allgemeinen Kongressgeschehen vorzunehmen und für Berichterstattungen zu nutzen. Kongressteilnehmer oder anderweitig beteiligte Personen willigen in die Veröffentlichung der Aufnahmen zu kommunikativen Zwecken, auch in den sozialen Medien, ein. Widerspruch gegen die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen, die die eigene Person betreffen, ist der Person mitzuteilen, die vor Ort die Bild- oder Tonaufnahmen macht. Die Anfertigung eigener Bild- und Tonaufnahmen sowie Mitschnitte ist den Teilnehmern nicht gestattet. Dies gilt auch für Teilnehmer, die das Online-Angebot nutzen.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem von den Parteien angestrebten Zweck am nächsten kommen.

Gemäß der Richtlinie 2013/11/EU möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die EU-Kommission eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet hat, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr erreichen.

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen haben den Stand vom 21.02.2022 und gelten für alle Besucher und Teilnehmer des DGPPN Kongresses.

 

Abschnitt B

Allgemeine Geschäftsbedingungen der m:con – mannheim:congress GmbH (im Folgenden: m:con) für den Kauf bzw. Verkauf von Kongress- und Veranstaltungstickets für Veranstaltungsteile für den DGPPN Kongress 2022, bei denen die m:con im eigenen Namen handelt.

I. Geltungsbereich

Der DGPPN Kongress 2022 wird unter Berücksichtigung der im November 2022 für die Durchführung von Veranstaltungen in der Messe Berlin gültigen Hygienemaßnahmen umgesetzt.

Nachfolgende Geschäftsbedingungen der m:con – mannheim:congress GmbH gelten für Verträge über den Kauf bzw. Verkauf von Kongress- und Veranstaltungstickets (Eintrittskarten), die zwischen dem Käufer von Kongress- und/oder Veranstaltungstickets (Kunde) und der m:con geschlossen werden und zur Teilnahme am hybriden DGPPN Kongress berechtigen.

Vorliegend ist die m:con Veranstalter und somit unmittelbarer Vertragspartner des Kunden. Mit dem Kauf der Tickets durch den Aussteller stimmt dieser auch den AGB des Veranstalters (Abschnitt A) zu.

Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf dessen eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der m:con sind nur wirksam, wenn sie von der m:con schriftlich bestätigt worden sind.

In begründeten Ausnahmefällen ist eine Anmeldung auch in schriftlicher Form (Fax, E-Mail, Brief) möglich, auch hier sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bindend. Weitere veranstaltungsspezifische Teilnahmebedingungen sind der Kongresswebsite zu entnehmen.

II. Vertragsabschluss

Der Kunde gibt mit der Absendung seiner Registrierung eine verbindliche Bestellung (Angebot) ab, und erklärt sich an sein Angebot fünf Werktage gebunden. Binnen dieser Annahmefrist werden die erhaltenen Angaben überprüft. Im Falle der Ablehnung des Angebots erfolgt eine entsprechende Mitteilung. Im Falle der Annahme des Angebots erfolgt die Übermittlung einer Bestellbestätigung/Rechnung. Im Falle der Unvollständigkeit der Angaben bzw. des Fehlens von erforderlichen Informationen z. B. einem Nachweis über die Anwendbarkeit eines ermäßigten Tarifs, erfolgt eine Aufforderung zur Ergänzung. Im letzteren Fall verlängert sich die Annahmefrist um weitere fünf Werktage.

Die Datenschutzerklärung ist im Rahmen des Registrierungsvorgangs sowie unter dem Link innerhalb der Fußzeile der Kongresswebsite einzusehen. Mit der Registrierung erklärt der Kunde, diese zur Kenntnis genommen zu haben sowie seine Einwilligung.

Es kommt ein unmittelbarer Vertrag zwischen der m:con und dem Kunden zustande.

III. Zahlungsarten

Als Zahlungsmittel stehen das SEPA-Lastschriftverfahren, oder (bis zwei Wochen vor Kongressbeginn) die Vorkasse per Banküberweisung zur Verfügung. Ab zwei Wochen vor Kongressbeginn ist eine Zahlung per Banküberweisung nicht mehr möglich. Ab diesem Zeitpunkt steht Ihnen zusätzlich die Zahlung per Kreditkarte (American Express, Mastercard und Visa) zur Verfügung.

Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive anfallender Gebühren ist bei den Zahlungsarten SEPA-Lastschriftverfahren und Kreditkarte nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig.

Hiervon abweichend ist bei der Zahlungsart Banküberweisung der Gesamtpreis bis zu dem in der Rechnung mitgeteilten Datum vollständig auf das in der Rechnung benannte Konto unter Angabe der Rechnungsnummer zu überweisen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Endbetrag seiner Bestellung ohne Abzug verbucht werden kann, d. h. anfallende Bank- und/oder Überweisungsgebühren sind vom Kunden selbst zu tragen. Die zur Überweisung erforderlichen Angaben (Rechnungsnummer, Bankverbindung) werden in der Rechnung ausgewiesen. Die Rechnung wird per E-Mail versandt.

Die Zahlung per Kreditkarte ist ab zwei Wochen vor Kongressbeginn möglich.

Die Zahlungsabwicklung für die SEPA-Lastschriftverfahren und die Zahlung per Kreditkarte erfolgt über den Zahlungsdienstleister Computop Wirtschaftsinformatik GmbH, Schwarzenbergstr. 4, 96050 Bamberg.

Die ausgewiesenen Preise sind zzgl. anfallender Umsatzsteuer.

IV. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung

Für den Fall, dass der Kunde ein Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ist und sich vom Vertrag lösen möchte, gelten die Regelungen zur Stornierung in Abschnitt V.

Für den Fall, dass der Kunde ein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist, gilt folgende Widerrufsbelehrung:

Nach § 312g Absatz (2) S.1 BGB besteht kein Widerrufsrecht bzw. erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig bei nachfolgenden Verträgen:

Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, § 312g Abs. (2) S.1 Nr.9 BGB. Beispiel: Bestellung von Eintrittskarten für Veranstaltungen zu einem spezifischen Termin.

Im Übrigen wird auf Folgendes hingewiesen:

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

m:con – mannheim:congress GmbH
Rosengartenplatz 2,
68161 Mannheim,
dgppn.registrierung@mcon-mannheim.de,
Telefon +49(0)621.4106–371
Telefax +49(0)621.4106–80371

mittels einer eindeutigen Erklärung, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür unser vorgefertigtes Musterwiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

https://events.mcon-mannheim.de/custom/media/DGPPN_2022/Musterwiderrufsformular.pdf 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang durch Sie zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung.

V. Stornierungen

Unabhängig von den unter IV. bestehenden Regelungen besteht ein vertragliches Recht zur Stornierung einer Bestellung. Stornierungen haben dabei in Textform zu erfolgen und sind an

m:con – mannheim:congress GmbH
Rosengartenplatz 2,
68161 Mannheim,

dgppn.registrierung@mcon-mannheim.de,
Telefon +49(0)621.4106–371
Telefax +49(0)621.4106–80371

zu richten.

Bei Eingang einer Stornierung bis zum 30. September 2022 bei der m:con Teilnehmerregistrierung, wird die Teilnahmegebühr abzüglich einer Stornogebühr/Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 % erstattet. Bei einer Stornierung nach dem 30. September 2022 kann keine Rückzahlung erfolgen und die komplette Gebühr ist auch dann fällig, wenn die Rechnung bislang nicht beglichen wurde. Es besteht zudem die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, welcher die gebuchte Registrierungsgebühr übernimmt. Die volle Teilnahmegebühr ist auch dann zu zahlen, wenn ein angemeldeter Teilnehmer nicht zum Kongress erscheint.

VI. Änderungen/Absagen

Der Veranstalter behält sich kurzfristige notwendige Programmänderungen vor.
Für ausgefallene Vorträge oder Änderungen im Programm kann keine, auch nicht anteilige Erstattung von Teilnahmegebühren erfolgen.

Sollte der Kongress aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden können, behält sich der Veranstalter vor, den Kongress kurzfristig ausschließlich digital durchzuführen und die Teilnahmegebühren entsprechend anzupassen.

Wenn die Durchführung des Kongresses infolge höherer Gewalt unmöglich ist, kann die DGPPN den Kongress auch vollständig absagen. Zu höherer Gewalt zählen unter anderem behördliche Anordnungen, Streiks, innere Unruhen, Krieg oder Kriegsgefahr, drohende oder bereits erfolgte terroristische Anschläge, Pandemien und Epidemien Naturkatastrophen, oder vergleichbare andere Notfälle, die die Durchführung des Kongresses für den Veranstalter unmöglich oder unzumutbar machen. Voraussetzung für die Absage ist, dass die höhere Gewalt innerhalb von 30 Tagen vor Beginn des Kongresses eintritt oder zu erwarten ist, dass das Ergebnis noch zum Zeitpunkt der Durchführung des Kongresses nachwirken wird. Weitergehende Kosten oder Schadensersatz, insbesondere für bereits geleistete (An)-Zahlungen an Dritte (z. B. Hotelbuchungen) werden nicht übernommen.

VII. Weitere Bearbeitungsgebühren

Die Eintrittskarten sind personalisiert. Für Namensänderungen wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,- zzgl. anfallender Umsatzsteuer pro Person erhoben.

Bei Korrekturen der Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 20,- zzgl. anfallender Umsatzsteuer berechnet. Besondere Wünsche bezüglich der Rechnungslegung müssen bei Anmeldung mitgeteilt werden.

VIII. Haftung

Die m:con haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die m:con auch im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der m:con auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch für Pflichtverletzungen von Organen, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der m:con.

Die vorstehenden Absätze, gelten auch für die Haftung von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der m:con.

IX. Zutritt zur Fachausstellung

Unter Beachtung des Heilmittelwerbegesetzes ist die Fachausstellung ausschließlich Ärzten, Wissenschaftlern und sonstigen Angehörigen der Fachkreise vorbehalten.

Sollte der Kongress, aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden können, behält sich der Veranstalter vor, den Kongress kurzfristig ausschließlich digital durchzuführen und die Teilnahmegebühren entsprechend anzupassen. In diesem Fall wird eine Alternative für die Fachausstellung erarbeitet.

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Berlin, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die m:con ist berechtigt, Klage auch wahlweise am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Berlin.

XI. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

XII. Schlussklauseln

Hausordnung
Jeder Kongressteilnehmer ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Den Weisungen des Einlass- und Ordnungspersonals des Veranstalters ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Schuldhafte Verstöße gegen dieses Gebot führen zum sofortigen Platzverweis und Hausverbot ohne Rückerstattung des gezahlten Eintrittspreises.

Hygienekonzept
Sollten aufgrund der COVID-19-Pandemie zum Zeitpunkt des Kongresses besondere Hygienevorschriften für die Durchführung der Veranstaltung vor Ort gelten, sind die Kongressteilnehmer verpflichtet, sich an diese Vorschriften und die entsprechenden Hygienemaßnahmen der Veranstaltungsstätte zu halten.

Verlust des Namensschildes
Die Kunden werden gebeten, ihr Namensschild während des Kongresszeitraums ständig zu tragen. Das Sicherheitspersonal hat die Aufgabe, die Namensschilder und Identitäten zu prüfen. Beim Verlust des Namensschildes (= Eintrittskarte) wird die Kongressgebühr erneut fällig.

Bild- und Tonaufnahmen
Es ist dem Veranstalter, den Rundfunk- und Fernsehsendern sowie Online- und Printmedien gestattet, Bild- und Tonaufnahmen vom allgemeinen Kongressgeschehen vorzunehmen und für Berichterstattungen zu nutzen. Kongressteilnehmer oder anderweitig beteiligte Personen willigen in die Veröffentlichung der Aufnahmen zu kommunikativen Zwecken, auch in den sozialen Medien, ein. Widerspruch gegen die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen, die die eigene Person betreffen, ist der Person mitzuteilen, die vor Ort die Bild- oder Tonaufnahmen macht. Die Anfertigung eigener Bild- und Tonaufnahmen sowie Mitschnitte ist den Teilnehmern nicht gestattet. Dies gilt auch für Teilnehmer, die das Online-Angebot nutzen.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem von den Parteien angestrebten Zweck am nächsten kommen.

Gemäß der Richtlinie 2013/11/EU möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die EU-Kommission eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet hat, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr erreichen.

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen haben den Stand vom 22.02.2022 und gelten für alle Besucher und Teilnehmer des DGPPN Kongresses.