Registrierungshinweise 2023

Der DGPPN Kongress 2023 findet vom 29. November bis 02. Dezember im CityCube Berlin statt. Für alle, die nicht vor Ort teilnehmen können, gibt es ein digitales Programmangebot. Bis zum 30. September 2023 profitieren Teilnehmende vom Frühbucherrabatt. Für Studierende und Neumitglieder der DGPPN gibt es sogar die Möglichkeit, kostenfrei teilzunehmen. Die Stipendien sind jedoch limitiert.

Das Berlin+Online-Paket enthält:

  • Das Ticket zum DGPPN Kongress 2023 im CityCube Berlin mit Zugang zum gesamten wissenschaftlichen Programm und dem Angebot im Bereich Psyche und Kunst an allen vier Kongresstagen. Zusätzlich kostenpflichtig buchbar ist das Workshop-Programm, das ausschließlich vor Ort angeboten wird.
  • Auch der Zugang zu den acht Livestreaming-Sälen ist enthalten. Wer also morgens lieber von zuhause ausgewählte Veranstaltungen aus dem CityCube anschaut und nachmittags die Kollegen vor Ort treffen möchte oder umgekehrt, kann hier flexibel entscheiden. Das gestreamte Programm wird aufgezeichnet und steht für eine spätere On-Demand-Nutzung bis voraussichtlich März 2024 zur Verfügung.

Das Online-Paket enthält:

  • Ausschließlich Zugang zum Livestreaming-Angebot, d. h. Veranstaltungen aus acht Sälen werden während des Kongresses im November live aus dem CityCube auf eine Online-Kongressplattform übertragen und für eine spätere On-Demand-Nutzung aufgezeichnet. Das On-Demand-Programm steht voraussichtlich wieder bis März 2024 zur Verfügung.

 

Teilnehmende mit wissenschaftlichem Beitrag

    • Für Teilnehmende mit aktivem wissenschaftlichem Beitrag gilt das „Berlin+Online-Paket“. Für aktive Kongressteilnehmer wird die Anwesenheit vor Ort vorausgesetzt, eine Zuschaltung per Zoom ist nicht möglich.
    • Vorsitzende und Referenten aller Formate sind von der Teilnahmegebühr nicht befreit. Voraussetzung für die Annahme eines Beitrags ist die reguläre Kongressregistrierung.
    • Bitte nehmen Sie zuerst die gebührenpflichtige Kongressregistrierung vor und reichen im Anschluss Ihre Beiträge ein. Sollte Ihre Einreichung nicht in das wissenschaftliche Programm aufgenommen werden, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kongressteilnahme bis zum 30. September 2023 kostenfrei zu stornieren.

 

Weitere Hinweise

  • Bei Stornierung bis zum 30. September 2023 wird die Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25% erstattet (gilt für Teilnehmende ohne Einreichung für das wissenschaftliche Programm).

 

Anmeldung mit Benutzerkonto:

  • Loggen Sie sich mit Ihren Benutzerdaten aus den Vorjahren ein.
  • Klicken Sie dann auf „Zur Kongressanmeldung“ und nehmen die Anmeldung für den DGPPN Kongress 2023 vor.
  • DGPPN-Mitglieder benötigen zur Anmeldung ihre Mitgliedsnummer. Bitte halten Sie diese bereit. Sie finden die Mitgliedsnummer auf Ihrer letzten Beitragsrechnung.

Neuanmeldung:

  1. Klicken Sie auf „Zum Kongress anmelden“ und befolgen die angezeigten Anmeldeschritte.
  2. Teilnehmerart auswählen:
    Die Auswahl der Teilnehmerart beeinflusst die buchbaren Leistungen und Preise. Nach der Auswahl werden Sie zu dem entsprechenden Formular für das Anlegen eines neuen Benutzerkontos weitergeleitet. Das Benutzerkonto, das Sie in diesem Jahr neu erstellen, bleibt auch für die Folgejahre gültig.
  3. DGPPN-Mitglieder benötigen zur Anmeldung ihre Mitgliedsnummer. Bitte halten Sie diese bereit. Sie finden die Mitgliedsnummer auf Ihrer letzten Beitragsrechnung.
  4. Buchungsgebühr auswählen.
  5. Buchung zahlungspflichtig bestätigen.
  6. Bitte begleichen Sie die Teilnahmegebühr per Überweisung, SOFORTüberweisung oder Lastschrift.
  7. Falls Ihre Gebührenkategorie einen Nachweis erfordert, laden Sie diesen bitte im Anschluss hoch.

 

Umsetzung des Heilmittelwerbegesetzes auf dem DGPPN Kongress

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) verpflichtet rechtlich, den Zutritt zur Industrieausstellung und den Industrieveranstaltungen sowie weiterer Inhalte der Industrie nur den sog. Fachkreisen zu gestatten. Es bestehen umfangreiche Publikumswerbeverbote, die im § 10 Absatz 1 HWG geregelt sind: „Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden.“

Der Zutritt zum Bereich der verschreibungspflichtigen Medikamente und der entsprechend gekennzeichneten Industriesessions ist ausschließlich oben genannten Personen gestattet. Der Zutritt zu allen anderen Bereichen der Fachausstellung ist allen Teilnehmenden uneingeschränkt möglich.

Die Gesetzesregelung finden Sie unter: https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/__10.html