Abstracteinreichung

Autor*innen können ihre Abstracts für die 40. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin ausschließlich elektronisch ab dem 15. Dezember bis spätestens 01.04.2024 um 23:59 Uhr hier einreichen. In diesem Jahr können auch Abstracts im Bereich der MaGiC-Kampagne eingereicht werden. Diese steht nur Studierenden offen.

Bitte beachten Sie, dass eine Verlängerung der Einreichungsfrist nicht vorgesehen ist.

Informationen zur Einreichung
Nach dem Einrichten eines persönlichen Accounts im Kongressportal erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung Ihrer Zugangsdaten (um z. B. Ihr Abstract nachträglich ändern zu können). Diese Kombination ist auch bei weiteren Aktionen im Kongress-Portal (z. B. zusätzliche Einreichungen, Registrierung zum Kongress) gültig und verhindert eine erneute Eingabe Ihrer Adressdaten. Stellen Sie demnach bitte sicher, dass Sie eine gültige E-Mail-Adresse verwenden.

Mit der Einreichung akzeptieren Sie unsere AGB zur Einreichung von wissenschaftlichen Kurzbeiträgen.

Abstractgestaltung
1. Bitte reichen Sie Ihr Abstract, wenn möglich in deutscher, alternativ in englischer Sprache ein. Wissenschaftliche Studien, die zum Zeitpunkt der Einreichungsfrist noch keine Ergebnisse haben, aber zur Jahrestagung Ergebnisse präsentieren können, sind zur Einreichung zugelassen. Der reine Abstracttext (ohne Abstracttitel / Autor*innendaten / Institute) darf maximal 3.000 Zeichen (einschließlich Leer- und Sonderzeichen) umfassen.

Das Abstract sollte, wenn möglich und sinnvoll, wie folgt untergliedert sein:

  • Hintergrund
  • Fragestellung
  • Material und Methoden
  • Ergebnisse
  • Diskussion oder Schlussfolgerung
  1. Tabellen und Grafiken können nicht in das Abstract eingepflegt werden.
  2. Der/Die präsentierende Autor*in ist der/die Erstautor*in des Abstracts.
  3. Bitte hinterlegen Sie Ihre Handynummer, damit wir Sie kurzfristig benachrichtigen können, sollte Ihr Beitrag im Rahmen des Kongresses prämiert werden.
  4. Auf der Jahrestagung sollen Originaldaten präsentiert werden. Mit der Einreichung übernehmen die Autor*innen die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten. Die Verantwortung für die Klärung eventueller Urheberrechte Dritter bezüglich der Inhalte des Abstracts liegt bei den Autor*innen. Somit gewährleisten die Autor*innen, dass auf sämtlichen Abbildungen, Tabellen etc. keine Rechte Dritter liegen, die einer Veröffentlichung entgegenstehen.
  5. Die gewünschte Präsentationsart kann angegeben werden. Die Zahl der Kurzbeiträge ist begrenzt. Kann ein Beitrag nicht als Kurzbeitrag angenommen werden, so behält sich das Programmkomitee vor, das Abstract als e-Poster anzunehmen. Die endgültige Entscheidung über die Beitragsart obliegt in jedem Fall dem Programmkomitee.
  6. Achten Sie darauf, dass Name, Adresse, Institution mit Abteilung und E-Mail-Adresse des Einreichers oder der Einreicherin sowie der Co-Autor*innen vollständig, einheitlich und richtig angegeben werden. Leider können wir Abstracts ohne die richtigen Kontaktangaben der Co-Autor*innen nicht akzeptieren. Die Zahl der Co-Autor*innen ist nicht limitiert.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Abstract so weiterverwendet wird, wie es eingereicht wurde.

  1. Abstracts für Marketingzwecke oder Firmenpräsentationen sind nicht zugelassen. Akzeptierte e-Poster / Kurzbeiträge dürfen nicht durch Mitarbeiter*innen von Industriefirmen präsentiert werden.

Begutachtung
Die Auswahlkriterien für die Annahme von wissenschaftlichen Beiträgen sind die Originalität und klinische Relevanz der Fragestellung, weiterhin das adäquate methodische Vorgehen, die Präsentation der Ergebnisse und die Schlussfolgerung. Die Auswahl wird vom Kongresskomitee und auswärtigen Gutachter*innen entsprechend den obigen Gesichtspunkten vorgenommen. Die Auswahl erfolgt geblindet, d. h. die Autor*innen bzw. deren Institution werden den Gutachter*innen nicht bekannt sein. Die Zuordnung zu Vorträgen oder e-Postern bedeutet keine Wertung der Qualität, sondern richtet sich nach den wissenschaftlichen Schwerpunktthemen und der Anzahl der hierzu jeweils eingereichten Beiträge.

Rückmeldung
Nach erfolgreicher Einreichung Ihres Abstracts erhalten Sie sowie Ihre Co-Autor*innen eine automatische E-Mail-Bestätigung mit der Referenznummer (ID) Ihres Abstracts (für eventuelle Rückfragen und Folgekorrespondenz). Prüfen Sie hierzu ggfs. auch Ihren Spam-Mail-Ordner. Sollten Sie keine Bestätigungen erhalten, setzen Sie sich bitte mit dgg@mcon-mannheim.de in Verbindung.

Die Präsentierende Person des Abstracts wird von uns voraussichtlich im Juni 2024 per E-Mail informiert, ob der Beitrag abgelehnt oder angenommen wurde und welche Präsentationsart ausgewählt wurde. Ausführliche Angaben zur Präsentation von Vorträgen werden Ihnen rechtzeitig übermittelt.

Kongressregistrierung
Der/Die präsentierende Autor*in muss sich kostenpflichtig zum Kongress anmelden. Die Einreichung eines Abstracts gilt nicht als Anmeldung zum Kongress. Die Anmeldung zum Kongress muss separat über die Online-Registrierung erfolgen. Die Registrierung ist ab Januar 2024 möglich. Bitte verwenden Sie hierfür denselben Account, den Sie auch für die Abstracteinreichung verwendet haben.

Interessenkonflikt
Bitte beachten Sie, dass eingereichte Abstracts nur begutachtet werden, wenn etwaige Interessenkonflikte genannt werden. Die Interessenkonflikte müssen zu Beginn des Vortrages bzw. auf dem e-Poster offengelegt werden und bereits bei der Einreichung benannt werden. Sofern keine Interessenkonflikte bestehen, bitten wir Sie dies ebenfalls in der Präsentation anzuzeigen.

CoI – Conflict of Interest für die Landesärztekammer
Für den Erhalt der Zertifizierung ist es erforderlich, dass alle Referent*innen Angaben zu potenziellen Interessenkonflikten, in Bezug auf den vorgestellten Inhalt, sowohl dem Auditorium als auch der Ärztekammer Baden-Württemberg machen.
Das Formular für die Ärztekammer finden Sie hier.
Bitte senden Sie dieses ausgefüllt per E-Mail an m:con.