Kostenerstattung

Für eingeladene Referent*innen wird ein Zuschuss zu den Reise-/Hotelkosten in Höhe von maximal 180,- € angeboten. Dies entspricht den Kosten für ein Bahn-Spezial-Ticket, Flexticket, 2. Klasse. Der Antrag auf Reisekostenerstattung muss m:con bitte bis 15.11.2024 vorliegen.
Eine anteilige Erstattung von Flügen aus dem Ausland ist nur nach vorheriger Rücksprache möglich.

Workshop-Leiter*innen entnehmen die Informationen zur Kostenerstattung bitte Ihrer Einladung zum Kongress.
Vorsitzende, die keine Referentenfunktion haben, erhalten keine Reise- und Hotelkostenerstattung.

Reisekostenformular

Das Reisekostenformular finden Sie hier.