Die Einreichungen und aktiven Auftritte sind folgendermaßen beschränkt:
Einreicher*innen sind dafür verantwortlich, vor der Einreichung die konzipierte Sitzung mit allen Beteiligten abgestimmt zu haben.
Sollte die Anzahl pro Person überschritten werden, werden die betroffenen Personen gebeten werden, vor der finalen Programmauswahl zu bennen, welche Einplanungen abgegeben werden.