Einreichungen und Auftritte

Die Einreichungen und aktiven Auftritte sind folgendermaßen beschränkt: 

  • Maximal zwei Symposien pro Person
  • Maximal zwei Workshops pro Person
  • Maximal einen Thementisch Pro Person

Einreicher*innen sind dafür verantwortlich, vor der Einreichung die konzipierte Sitzung mit allen Beteiligten abgestimmt zu haben.
Sollte die Anzahl pro Person überschritten werden, werden die betroffenen Personen gebeten werden, vor der finalen Programmauswahl zu bennen, welche Einplanungen abgegeben werden.