Abstractgestaltung
Der Abstracttext darf nicht mehr als 3000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) umfassen. Abbildungen/Grafiken können nicht abgebildet werden. Die Abstractgestaltung sollte (soweit möglich und sinnvoll) strukturiert und mit folgender Gliederung erfolgen: Zielsetzung, Materialien und Methoden, Ergebnisse/Zusammenfassung.

Präsentationsform
Die Präsentationsform können Sie nicht vorauswählen. Nach dem Reviewing entscheidet das Programmkomitee mit welcher Präsentationsform Ihr Abstract angenommen wird (Poster, Kurzvortrag oder Posterkurzvortrag).

Abstractsprache
Sie können Abstracts in deutscher und englischer Sprache einreichen. Da die Kongresssprache deutsch ist, sollten die Präsentationen vor Ort bestenfalls in Deutsch erfolgen.

Stand der wissenschaftlichen Ergebnisse zum Zeitpunkt der Einreichung
Wissenschaftliche Studien, die zum Zeitpunkt der Einreichungsfrist noch keine Ergebnisse haben, aber zur Jahrestagung Ergebnisse präsentieren können, sind zur Einreichung zugelassen.

Keine Erstpublikationspflicht / Encore Abstracts
Abstracts, die bereits an anderer Stelle in identischer Form als Poster oder Fachartikel publiziert oder präsentiert wurden, können eingereicht werden. Ein Hinweis zu der Publizierung sollte zu Beginn des Abstracts gesetzt werden.

Urheberrechte
Mit der Einreichung übernehmen Sie als Einreicher*in die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten. Die Verantwortung für die Klärung eventueller Urheberrechte Dritter bezüglich der Inhalte des Abstracts liegt bei Ihnen und Ihren Autor*innen. Sie gewährleisten damit, dass auf sämtlichen Abbildungen, Tabellen etc. keine Rechte Dritter liegen, die einer Veröffentlichung entgegenstehen. Die Einreichungs-AGB finden Sie hier.

Offenlegung Interessenkonflikte
Bitte beachten Sie, dass eingereichte Abstracts nur begutachtet werden, wenn Interessenkonflikte aller Autor*innen genannt werden. Sofern keine Interessenkonflikte vorliegen, geben Sie dies bitte entsprechend an. Zusätzlich werden Sie gebeten, das Formular für die Offenlegung der Conflicts of Interest für die Ärztekammer Baden-Württemberg hochzuladen.